Spedition gründen: Bundesweit mit Anwalt
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Transportunternehmen gründen und betreiben
Sie möchten ein Transportunternehmen gründen? Logistik– und Transportunternehmen sind unter anderem im Bereich Spedition, Transport, Lagerung und Umschlag tätig.
Die Logistikbranche gehört nach Automobilindustrie und Maschinenbau zu den stärksten Wirtschaftszweigen Deutschlands. Die Bundesrepublik gilt auch als führender Logistikmarkt Europas.
Gründe dafür sind die zentrale geografische Lage Deutschlands, eine gute Infrastruktur sowie die hohe Dienstleistungs-Qualität. Gute Chancen für Gründer ergeben sich insbesondere auch aus der weiter wachsenden Zahl an Online-Bestellungen. Demgegenüber stellen ein Mangel an LKW-Fahrern, steigende Spritpreise sowie die Klimakrise und das damit verbundene Ziel von CO2-Reduzierungen Herausforderungen dar.
Wenn Sie sich mit einem Transportunternehmen, möglicherweise auch in Verbindung mit einem Import-Exporthandel, selbständig machen wollen, gilt es einige Besonderheiten zu beachten.
Hier finden Sie alle Informationen zu Gründung und Betrieb Ihres Transportunternehmens.
Fragen wie:
- „Brauche ich besondere persönliche und fachliche Voraussetzungen?“
- „Welche Rechtsform ist für ein Transportunternehmen passend?“,
- „Sind bestimmte Genehmigungen erforderlich?“
beantworten wir Ihnen auf dieser Seite eingehend.
Wir gründen Ihr Transportunternehmen – Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Rechtsform und Formalitäten
Buchhaltung und Unternehmensrecht
Online Gründung
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Fakten zur Branche:
- In der deutschen Logistikbranche sind vor allem mittelständische Unternehmen, aber auch große Konzerne tätig, allen voran die Deutsche Post DHL
- DHL ist das Logistikunternehmen mit dem größten Umsatz in Deutschland, 10,4 Milliarden Euro.
- Weitere große Logistikunternehmen sind die Deutsche Bahn, Dachser sowie Kühne + Nagel.
- 2020 setzte die deutsche Logistikbranche insgesamt rund 279 Milliarden Euro um.
- Das Marktvolumen des Logistikmarktes liegt weltweit bei 5.583 Milliarden Euro.
- Die Dienstleistung Transport hat den größten Anteil am deutschen Logistikmarkt.
Quelle: statista.de

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Ablauf der Gründung Ihres Transportunternehmens
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Wir beginnen mit einer Beratung darüber, welche Rechtsform für Ihr Transportunternehmen gut geeignet ist.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Wenn Sie uns beauftragen, erhalten Sie eine eingehende Gründungsberatung für Ihr Transportunternehmen.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Erstellung des Gesellschaftsvertrages
Falls Sie sich für die Rechtsform einer Gesellschaft entscheiden, können wir Ihren Gesellschaftsvertrag sehr kurzfristig aufsetzen.
Schritt 4 - Gründung des Transportunternehmens
Wir tragen Ihr Transportunternehmen, Ihre Spedition, Ihr Logistikunternehmen ins Handelsregister ein und melden es steuerlich sowie gewerblich an. In einer Abschlussberatung werden ggf. noch offene Fragen besprochen.
Schritt 4 - Gründung des Transportunternehmens
Transportunternehmen gründen – Voraussetzungen
Vor der Gründung eines Transportunternehmens benötigen Sie einen detaillierten Businessplan.
Aspekte wie Markt- und Wettbewerbsanalyse, Zielgruppen, Dienstleistungsspektrum, Kosten sowie Werbung/ Marketing (z.B. LKW-Branding) sind auszuarbeiten.
Auch der Standort will gut gewählt sein, Wichtig ist eine gute Verkehrsanbindung in unterschiedliche Richtungen und die Nähe zur Autobahn.
Dienstleistungsspektrum definieren
- Welche Güter sollen transportiert werden?
- Wie sieht Ihr Dienstleistungsspektrum aus?
- Wollen Sie innerdeutsch oder grenzüberschreitend tätig werden? Über welche Distanzen?
- Bieten Sie Waren-, Möbel– oder Kuriertransporte an?
- Besetzen Sie u.U. eine Nische, wie den Schwerlast-, Gefahr– oder Expresstransport usw.?
Kosten auflisten
Sie benötigen auch eine Budget/ Finanzplanung, eine Kalkulation der Gründungs- und Verwaltungs-/ Betriebskosten. Bei einem Logistikunternehmen sind insbesondere
- Lagerkosten,
- Kosten für den Kauf von Transportern, LKWs bzw. die Miete eines Fuhrparks,
- Kosten nicht nur für Büroräume, sondern auch für Fahrzeug-Stellplätze,
- für Personal (LKW-Fahrer, Lageristen, Logistikmitarbeiter usw.),
- für Sprit,
- Steuern und Versicherungen,
- ggf, Zoll, Maut usw. einzukalkulieren.
Für Ihr Logistikunternehmen ist ein Gewerbe anzumelden. Je nach Art der Tätigkeit benötigen Sie bestimmte Erlaubnisse und Nachweise. Jedenfalls bei Fahrzeugen in der Flotte mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen haben Sie eine erlaubnispflichtige Gewerbeanmeldung vorzunehmen und müssen Ihre finanzielle, persönliche und fachliche Eignung nachweisen. Dazu gehören
- Eigenkapitalbescheinigungen je Fahrzeug,
- der Nachweis der Zuverlässigkeit durch polizeiliches Führungszeugnis sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- eine IHK-Fachkundeprüfung für das Transportgewerbe bzw. eine leitende Position über mindestens 10 Jahre in einem Transportunternehmen oder eine Ausbildung oder Studium zum Speditionskaufmann/frau, Verkehrsfachwirt, Studiengang Transport und Logistik o.ä.
Regelmäßig kommt noch eine Eintragung ins Handelsregister hinzu, etwa wenn Sie eine UG gründen. Nach der Gewerbeanmeldung folgt die Anmeldung beim Finanzamt und bei der IHK.
Wer eine Transportfirma gründet benötigt Branchenkenntnisse und ggf. Kenntnisse im internationalen Warenverkehr, Import und Export. Sie benötigen Kenntnisse im Güterverkehr und Lagerwesen, über Ein- und Ausfuhrbestimmungen, Zollvorschriften usw.
- Zu beachten sind insbesondere die Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes. Für den gewerblichen innerdeutschen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen brauchen Sie eine Erlaubnis der Verkehrsbehörde (GüKG §3).
Ausnahmen gelten u.a. für reinen Werksverkehr. Er ist genehmigungsfrei muss aber beim Bundesamt für Güterverkehr angemeldet werden. Ausgenommen sind ferner z.B. die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben übliche Beförderung von land- und forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern oder Erzeugnissen oder die Beförderung von Postsendungen im Rahmen von Universaldienstleistungen durch Postdienstleister und die Beförderung von Medikamenten/ medizinischen Geräten und anderen zur Hilfeleistung in dringenden Notfällen bestimmten Gütern, - Beim Einsatz von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen ist ferner die oben beschriebene erlaubnispflichtige Gewerbeanmeldung vorzunehmen.
- Für die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes brauchen Sie eine Gemeinschaftslizenz.
- Besonders strenge Anforderungen gelten für Gefahrguttransporte. Die Fahrer benötigen den Nachweis einer besonderen Schulung und Prüfung: Einer ADR-Schulungsbescheinigung “Gefahrgutführerschein” der IHK, die das Befördern von Gefahrgut auf der Straße erlaubt.
Die Anforderungen richten sich nach den unterschiedlichen Gefahrgutklassen 1 bis 9, z.B. Gase, brennbare Flüssigkeiten, entzündbare feste Stoffe oder giftige Stoffe. Erhöhte Anforderungen gelten für die Klassen 1 und 7. Für explosive oder radioaktive Stoffe muss nach dem Basiskurs noch ein anschließender Aufbaukurs absolviert werden. - Nach § 7 a des Güterkraftverkehrsgesetzes müssen Spediteure ferner eine Verkehrshaftungsversicherung abschließen, wenn sie geschäftsmäßig gegen Entgelt fremde Güter befördern und dabei Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen verwenden.
Werbung und Marketing ist auch für eine Transportunternehmen wichtig. Eigene Transporter oder LKW können Sie z.B. auch als Werbeträger in Form rollender Plakate nutzen.
Für Ihr Logistikunternehmen sind Leistungs- und Zahlungsbedingungen anzugeben. Es macht Sinn, dies in Form von AGB zu tun.
Wenn Sie einen Onlineshop unterhalten sind auch Impressum und Widerrufsbelehrung erforderlich. Ferner eine Datenschutzerklärung nach der DSGVO.
Exkurs: Die EORI-Nummer
Wenn Sie mit Ihrem Transportunternehmen auch als Importeur/ Exporteur tätig sind, dann benötigen Sie eine so genannte EORI-Nummer (Economic Operators’ Registration and Identification number) von der Generalzolldirektion in Dresden. Dies gilt für Unternehmer schon ab dem ersten Export oder Import. Auch die EORI-Nummer ihrer Geschäftspartner haben Sie vor dem Export zu prüfen.
Vor- und Nachteile eines Transportunternehmens
Die Gründung einer Transportfirma bietet Vorteile, es gibt gegenüber anderen Branchen aber auch Nachteile:
Hoher Bedarf
Die Logistikbranche gehört zu den stärksten Wirtschaftszweigen Deutschlands. Die Bundesrepublik gilt als führender Logistikmarkt Europas.
Online-Boom
Der weiter wachsende Onlinehandel steigert den Bedarf an Transportdienstleistungen.
Lage und Infrastruktur
Die zentrale geografische Lage Deutschlands und dessen gute Infrastruktur bieten ebenfalls sehr gute Voraussetzungen für Transportdienstleister.
Personalprobleme
Der Mangel an LKW-Fahrern stellt für Speditionen eine Herausforderungen dar.
Spritpreise, Co2
Steigende Spritpreise und die geplanten CO2-Reduzierungen setzen dem Speditionsgewerbe ebenfalls zu.
Kosten
Für LKWs, Transporter usw. fallen zu Beginn hohe Kosten an.
Genehmigungen
Die erforderlichen Genehmigungen (finanzielle, persönliche und fachliche Eignung und Vorgaben nach dem Güterkraftverkehrsgesetz) sind nicht zu unterschätzen.
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Rechtsform wählen
Wenn Sie ein Transportunternehmen gründen möchten, stehen Ihnen unterschiedliche Rechtsformen zur Verfügung. Für diese gewerbliche Tätigkeit kommen z.B. ein Einzelunternehmen, eine GbR, eine GmbH oder eine UG infrage.
Eröffnung eines Transportunternehmens als Einzelunternehmen
Eine Transportfirma oder Spedition als Einzelunternehmen zu gründen erfordert wenig Aufwand und Kosten. Der Inhaber haftet aber mit seinem Privatvermögen. Insbesondere wenn hohe Warenwerte oder Gefahrgüter transportiert werden, ist dies trotz entsprechender Versicherungen riskant.
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Transportunternehmen als GbR gründen
Wenn mehrere Personen zusammen eine Transportfirma gründen möchten, können sie dies auch in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) tun. Mindestens zwei Gesellschafter schließen dazu einen Gesellschaftsvertrag zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.
Für Gründungs- und Verwaltungsaufwand sowie die Haftung gilt dasselbe wie bei Einzelunternehmen
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Transportunternehmens-Gründung als GmbH
Mehr Aufwand und Kosten bringt die Gründung einer GmbH mit sich. Es bedarf eines Stammkapitals von zunächst mindestens 12.500 Euro, der notariellen Beurkundung und des Handelsregister-Eintrags. Dafür kann der Transportunternehmer mit der GmbH seine private Haftung ausschließen.
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Transportunternehmens-Gründung als UG (haftungsbeschränkt)
Einfacher und günstiger ist die Gründung eines Transportunternehmens als UG. Auch in diesem Fall kann die Haftung beschränkt werden. Die Stammeinlage beträgt aber nur 1 €. Das Ansehen der UG kann mit dem der GmbH aber auch nicht mithalten.
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Handelsregistereintrag
Wenn Sie eine Gesellschaft in handelsrechtlicher Form gründen, ist der Handelsregistereintrag zwingend. Dies gilt bei der UG wie der GmbH. aber auch für den eingetragene Kaufmann (e.K.). Die Eintragung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.
Transportunternehmen beim Finanzamt anmelden
Die Gründung der Logistikfirma ist dem Finanzamt zu melden. Sie bekommen eine Steuernummer zugeteilt, die Sie für die Geschäftsaufnahme und Rechnungsstellung benötigen. Auch um diese Anmeldung kümmern wir uns für Sie, ebenso ggf. um die Eröffnungsbilanz. Bei Im- und Exporten ist ferner eine EORI-Nummer erforderlich.
Anmeldung des Transportunternehmens beim Gewerbeamt
Gewerbliche Tätigkeiten, die Sie eigenständig und dauerhaft mit dem Ziel der Gewinnermittlung betreiben, sind auch dem Gewerbeamt zu melden. Bei Fahrzeugen in der Flotte mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen haben Sie eine erlaubnispflichtige Gewerbeanmeldung vorzunehmen und müssen Ihre finanzielle, persönliche und fachliche Eignung nachweisen.
Die Gewerbeanmeldung übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen für Sie.
Anmeldung bei der IHK
Das Transportunternehmen muss ferner bei der IHK angemeldet werden. Ggf. ist eine IHK-Fachkundeprüfung für das Transportgewerbe abzulegen.
Berufsgenossenschaften und Verbände
Das Transportunternehmen muss ferner bei zuständigen Berufsgenossenschaft als Unfallversicherungsträgerin angemeldet werden. Die Mitgliedschaft in Berufsverbänden der Branche ist demgegenüber freiwillig.
Transportunternehmen gründen – Buchhaltung outsourcen
Im Logistikbereich geht es oft um hohe Warenwerte, weshalb die Buchhaltung aufwändig sein kann. Bestimmte Unternehmen haben auch eine Bilanz und doppelte Buchführung nach dem HGB aufzustellen.
Outsourcing Buchhaltung
Das Outsourcing der Buchhaltung an einen externen Dienstleister kann sehr hilfreich sein. Zeitersparnis, ein besserer Überblick über Ihre Finanzen und das Abwälzen der Haftung für die Buchführung auf den externen Dienstleister sprechen dafür.
Transportunternehmen gründen – Finanzierung
Zur Gründung Ihrer Transportfirma benötigen Sie Kapital, um z.B. Fahrzeuge anschaffen und den Betrieb aufnehmen zu können.
Die Finanzierung von Lkws, Lagerkosten, Logistik, Fahrern kann sehr teuer sein. Es fallen ferner Kosten für Parkflächen, Büroräume, EDV, Werbung usw. an.
Ausreichendes Eigenkapital ist von Vorteil, es kann aber auch zusätzliches Fremdkapital erforderlich sein. Auch deshalb benötigen Sie eine detaillierte Finanzierungsplanung.
Die gängigste Form der Finanzierung ist der Bankkredit. Sie können aber auch einen Investor suchen. So kann z.B. eine Beteiligung vereinbart werden. Denkbar ist etwa eine Beteiligung von Gesellschaftern bei einer UG oder GmbH, eine stille Beteiligung oder ein partiarisches Darlehen. Was sich besonders anbietet ist im Einzelfall abzuwägen.
Transportunternehmen gründen – Marke anmelden
Zum Schutz vor Mitbewerbern können Sie für Ihr Transportunternehmen auch eine Marke anmelden. Wenn Sie grenzüberschreitend tätig sind, empfiehlt sich eine europäische oder IR-Marke.
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Deutsche Marke für Ihr Transportunternehmen anmelden
Haben Sie Kunden nur in Deutschland, ist eine DE Marke zu empfehlen. Die Anmeldung bietet 10 Jahre Markenschutz.
Europäische Marke für Ihr Transportunternehmen anmelden
Haben Sie Kunden und/oder Lieferantenaus anderen EU Ländern, ist eine EU Marke eine gute Wahl. Die Anmeldung bietet 10 Jahre Markenschutz in allen Mitgliedstaaten.
Internationale Marke für Ihr Transportunternehmen anmelden
Durch die Anmeldung der internationalen Marke bei der WIPO können Sie Ihre Marke in über 114 Staaten, die dem Madrider Markenabkommen beigetreten sind, schützen lassen.
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).








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