• Vermietung für Unterkünfte gründen und betreiben: Bundesweit mit Anwalt

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Vermietung für Unterkünfte gründen und betreiben

Sie möchten sich mit der Vermietung von Unterkünften, Wohnungen oder Zimmern, selbstständig machen?

Wenn Unterkünfte nicht selbst genutzt, sondern gegen Bezahlung überlassen werden, kann darin eine gewerbliche Tätigkeit liegen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie also ein Gewerbe anzumelden.

Wird eine Unterkunft, eine Wohnung oder ein Zimmer nicht nur ab und zu, sondern kontinuierlich vermietet, z.B. als Monteur- oder Ferienunterknnft, ist oft zumindest ein Neben-Gewerbe anzumelden. Die Freibetragsgrenze für Gewerbesteuer liegt bei einem Jahresumsatz von 24.500 Euro. Für Einnahmen oberhalb davon ist Gewerbesteuer zu entrichten und das Finanzamt nimmt eine gewerbliche Tätigkeit an.

Wer seine Räume umnutzen und künftig vermieten will, der sollte sich genau über Anmeldepflichten, Rechtsform und weitere Bestimmungen informieren und einen Anwalt, einen Steuerberater sowie ggf. die Behörden vor Ort dazu befragen. Oft muss z.B. auch die Bauaufsichtsbehörde eingebunden werden, wenn es um die Zulässigkeit  von  Vermietungen geht.

In diesem Beitrag erfahren Sie mehr darüber, wie Sie sich mit einer Vermietung selbstständig machen können.

Inhaltsverzeichnis

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.