• Versandhandel oder Onlinekauf: Versand- und Rücksendekosten beim Widerruf

Telefonische Erstberatung

Widerruf bei Onlinekauf: Müssen Sie dem Kunden alle Versand- und Rücksendekosten erstatten?


In Deutschland haben Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht bei so genannten Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Dies gilt z.B. für Fälle, in denen Waren nicht in einem lokalen Geschäft, sondern im Versand- oder Onlinehandel gekauft wurden.

Verbraucher dürfen ihre
Willenserklärung dann durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.

Die Widerrufsfrist beträgt regelmäßig 14 Tage. Viele Händler räumen vertraglich aber auch längere Fristen ein. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Widerrufsfrist beginnt allerdings nicht zu laufen, bevor der Unternehmer den Verbraucher über das Widerrufsrecht unterrichtet hat.


Folgen des Widerrufs

Im Widerrufsfall sind die wechselseitig empfangenen Leistungen, also Zahlung und Ware, zurückzugewähren.

Doch wie sieht es mit den Kosten der Hin- und Rücksendung aus? Müssen Sie dem Kunden alle Versand- und Rücksendekosten erstatten? Diesbezüglich herrscht mitunter Unklarheit.

Mehr zum Thema erfahren Sie in diesem Beitrag.

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.