Versicherungen für Start-ups – das brauchen Sie wirklich
Die Gründung eines Unternehmens ist immer auch an branchenspezifische Risiken gekoppelt. Daher sollten Sie sich als Gründer rechtzeitig mit der Frage beschäftigen, welche Versicherungen für Ihr Unternehmen essentiell sind.
Natürlich haben Start-ups gerade am Anfang ein knappes Budget zur Verfügung und Versicherungsbeiträge stellen eine zusätzliche finanzielle Einbuße dar. Dennoch sind es Ausgaben, die sich nicht vermeiden lassen: denn selbst eine kleine Unachtsamkeit kann Ihnen teuer zu stehen kommen, vielleicht sogar die Existenz Ihres Unternehmens aufs Spiel setzen.
Da jede Firma einen unterschiedlichen Schutz benötigt, ist es grundsätzlich ratsam, auf unternehmensbezogene Risiken zu achten und individuell angepasste Versicherungen zu wählen.
Daher gilt es, zunächst abzuwägen, mit welchen Gefahrenquellen Sie tatsächlich konfrontiert werden könnten und welche Versicherungen für Sie deshalb empfehlenswert sind. Der Abschluss aller denkbaren Versicherungen wäre an dieser Stelle nicht nur unnötig, sondern für eine junge Firma ohnehin finanziell unerschwinglich. Geeigneter ist es, die eigenen Bedürfnisse genau aufzuzeigen und sich erstmal auf die wichtigsten Versicherungen zu konzentrieren.
Vor Gründung eines Start-ups sollten folgende Versicherungen betrachtet werden:
- Betriebshaftplichtversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
- D&O Versicherung
- Geschäftsinhaltsversicherung
- Maschinenversicherung
- Transportversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Betriebsschließungsversicherung
- Produkthaftpflichtversicherung
- Umwelthaftpflichtversicherung
- Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung
- Cyberversicherung
- Firmenrechtsschutzversicherung
Inhalt dieser Seite:
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Vermögensschadenspflichtversicherung
- D&O Versicherung
- Geschäftsinhaltsversicherung
- Maschinenversicherung
- Transportversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Betriebsschließungsversicherung
- Produkthaftpflichtversicherung
- Umwelthaftpflichtversicherung
- Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung
- Cyberversicherung
- Firmenrechtsschutzversicherung
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Gewerbeversicherungen für Unternehmensgründer.
Wie der Name schon vermuten lässt, deckt die BHV alle Risiken ab, die durch betriebliche Aktivitäten entstehen. Sie greift also, ähnlich wie die Privathaftpflichtversicherung, bei Vermögenschäden Dritter, die durch schuldhaft verursachte Personen- und Sachschäden entstehen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Unternehmen, Gewerbebetreibende, Freiberufler sowie sonstige Mitarbeiter.
Insbesondere bei handwerklichen Berufen wird die Betriebshaftpflichtversicherung häufig eingesetzt. Aufgrund der beträchtlichen Summen, die bei einem Personenschaden zu Tragen kommen können, ist die BHV jedoch für jedes Unternehmen unentbehrlich.
Berufshaftpflichtversicherung
Im Gegensatz zu einer Betriebshaftpflichtversicherung, welche sich auf die betrieblichen Aktivitäten fokussiert, deckt die Berufshaftpflichtversicherung die Absicherung von Privatpersonen.
Diese kommt dann zum Einsatz, wenn Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, die sich aus der beruflichen Tätigkeit ergeben. Darunter fallen Vermögensschäden, die auf einer falschen Beratung, Begutachtung, oder nicht eingehaltenen Deadline beruhen.
Für viele Berufe, denen ein höheres Risiko lastet, durch mögliche Fehlberatung weitreichende finanzielle Folgeschäden herbeizuführen, ist die Berufshaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Zu diesen Berufsgruppen gehören:
- Rechtsanwälte und Rechtsbeistände
- Steuerberater
- Treuhänder
- Ärzte
- Ingenieure
- Architekten
- Berufe im IT-Sektor
- Dolmetscher
- Übersetzer
Unfallversicherung
Eine gesetzliche oder private Unfallversicherung ist eine bedeutende finanzielle Absicherung von jungen Unternehmen im Falle einer Invalidität (dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge). Gesichert werden Unfälle auf dem Weg zur Arbeit, von der Arbeit nachhause und während der Arbeitszeit ab.
Für bestimmte Berufsgruppen, zum Beispiel Landwirte und Friseure, gilt Versicherungspflicht. Ebenso wenn Sie als Selbständiger Angestellte beschäftigen. Da jedoch auch die Arbeit im Homeoffice als Arbeitszeit gilt, ist eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft sinnvoll.
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Für Unternehmensgründer ist die eigene Arbeitskraft besonders wichtig. Da Sie ganz am Anfang Ihrer Selbständigkeit im Normalfall nicht direkt mehrere Arbeitnehmer einstellen, sind Sie ausschließlich auf Ihre eigene Arbeitskraft angewiesen. Wenn Sie Ihrem bisher ausgeübten Beruf durch Krankheit oder Unfall nicht mehr nachgehen können, greift die Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Sie erhalten dann eine monatliche Rente.
Da die Aufnahmevoraussetzungen recht hoch sind und an die Gesundheit des Antragstellers anknüpfen, empfiehlt es sich, die BUV schnellstmöglich abzuschließen. Wer sich in relativ jungen Jahren für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet, profitiert zudem von geringeren Beiträgen
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Jeder Selbständiger und Gründer, der fremde Vermögensinteressen wahrnimmt, eine prüfende, beratende, begutachtende, vollstreckende, beurkundende und/oder aufsichtführende Tätigkeit für andere ausübt, und damit der Gefahr läuft, bei seinen Kunden einen echten Vermögensschaden verursachen zu können, sollte die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in Betracht ziehen. Schon ein kleiner Fehler, wie das Versäumen einer Frist, kann zu enormen Umsatzeinbußen bei Ihren Kunden führen und hohe Schadensersatzzahlungen nach sich ziehen, die Ihre berufliche Existenz bedrohen können.
Zu den Berufsgruppen, die eine Vermögensschadenhaftpflicht benötigen, zählen beispielsweise:
• Steuerberater
• Wirtschaftsprüfer
• Buchhalter
• Gutachter und Sachverständiger
• Hausverwalter
• Rechtsanwalt
• Notar
• Versicherungsmakler
• Unternehmensberater
• IT-Dienstleister
• Personalberater und -vermittler
• Architekt
• Immobilienmakler
• Promoter
• Übersetzer
• Werbeagentur
• Fotograf
• Ärzte
• Berufsbetreuer
• Verein und Verband
Für viele Berufe, wie Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Hausverwalter, Wirtschaftsprüfer oder – je nach Bundeland – auch Architekten, ist der Abschluss dieser Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies betrifft auch viele Selbstständige in der Finanz- und Versicherungsbranche, wie den Versicherungsvermittler nach §34d GewO oder Immobilienkreditvermittler nach §34i GewO.
Der Versicherungsschutz umfasst alle Angestellten, die im Auftrag des Versicherungsnehmers handeln: dazu gehören neben Geschäftsführer und Manager (kein Ersatz für die eigene D&O Versicherung), alle festangestellten und freien Mitarbeiter, Trainees, Volontäre, Werkstudenten, und Praktikanten.
D&O Versicherung
Die D&O Versicherung stellt eine wichtige Erweiterung des Versicherungsschutzes für Führungspersonen dar.
Versichert wird also nicht das Unternehmen selbst, sondern:
- Geschäftsführer
- Vorstände
- Aufsichtsräte
- Leitende Angestellte
- Compliance Officer
- Generalbevollmächtigte
Daher wird sie in der deutschen Sprache oft als Organ- oder Managerhaftpflichtversicherung bezeichnet. Die D&O Versicherung stammt ursprünglich aus den USA, gewinnt jedoch auch in Deutschland immer mehr Vertrauen. Eine praktische Relevanz hat die Directors-and-Officers-Versicherung insbesondere bei der Gründung einer GmbH oder AG.
Das Erfordernis einer eigenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ergibt daraus, dass Führungspersonen und Manager rechtlich gesehen keine Arbeitnehmer sind und daher für Pflichtverletzungen im Innen- und Außenverhältnis persönlich mit ihrem Privatvermögen haften.
Die D&O-Versicherung sichert alle leitenden Angestellten bei Organverschulden ab. Unter diesem Begriff versteht man einen Organisations-, Auswahl- oder Überwachungsfehler. Unterläuft dem Management ein drastischer Fehler, der das Startup in eine ernstliche Krise stürzt, kommt es häufig zu internen Ausgleichsforderungen. Auch Schadenersatzforderungen der Geschäftspartner, Wettbewerber, Lieferanten sowie Behörden wegen Pflichtverletzungen können sich direkt an das Management richten.
Begeht der leitende Angestellte dagegen einen Fehler im operativen Geschäft, so ist er wie alle anderen Angestellten auch über die reine Vermögensschadenhaftpflicht der Firma abgesichert.
Von der Absicherung abgedeckt werden interne Ansprüchen als auch solche, die von außen kommen. Bis zur Höhe der ausgewählten Deckungssumme übernimmt der Versicherer Anwalts- und Gerichtskosten beim Abwehrversuch als auch Schadensausgleich im Falle einer berechtigten Forderung.
Gerade für junge Startups, die oft Entscheidungen mit unbekannten Folgen treffen, ist diese Versicherung empfehlenswert, da anderenfalls das gesamte Unternehmen vor dem existenziellen Aus stehen kann.
Geschäftsinhaltsversicherung
Möchten Sie die Einrichtung ihres Start-ups gegen Schäden absichern, lohnt sich eine Inhaltsversicherung. In den Versicherungsschutz eingeschlossen werden nicht nur das Inventar, sondern auch Waren und Vorräte sowie sämtliche zusätzliche Ausstattung, wie Elektronik oder Arbeitsmaschinen. Vergleichbar ist die Geschäftsinhaltsversicherung mit einer Hausratversicherung.
Abgesichert sind in der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl – inklusive Vandalismus. Bei Bedarf lässt sich der Schutz der Inhaltsversicherung auf Elementargefahren, wie beispielsweise Rückstau, Hochwasser, Erdbeben oder Starkregen, erweitern.
Die Versicherung übernimmt im Schadensfall alle Kosten, die mit Reparatur, Wiederbeschaffung und Wiederherstellung sowie Diebstahl zusammenhängen.
Maschinenversicherung
Sollten Sie aus dem Handwerk, Produktionsbetrieb oder Druckgewerbe kommen, könnte eine Maschinenbruchversicherung für Sie von Bedeutung sein. Die Absicherung erfasst Reparaturen an stationären und fahrbaren Maschinen, die durch unsachgemäße Handhabung und Bedienungsfehler entstehen.
Transportversicherung
Gehört der Versand von Waren über Land, Wasser oder Luft zu Ihren Tätigkeiten, sollte Sie zudem über eine Transportversicherung nachdenken. Innerhalb der eigenen Geschäftsräume ist Ihr Warenbestand durch die Inhaltsversicherung geschützt, sobald sich Ihre Waren jedoch auf dem Transportweg zum Kunden befinden, bedürfen sie einer zusätzlichen Absicherung. Gedeckt sind finanzielle Schäden, die aus der Beschädigung oder Verlust der Waren auf dem Transportweg resultieren.
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Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist ein umfassender Schutz für Ihr Unternehmen, für den Fall, dass Sie Ihren Betrieb – aus welchen Gründen auch immer – vorübergehend einstellen müssen.
Dies kann passieren, wenn das Firmengebäude oder Maschinen beschädigt oder zerstört wurden, sich eine Naturkatastrophe zuträgt oder die Lieferkette wegbricht. Beim Ausbruch von Krankheiten oder Seuchen, greift die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht.
Im Mittelpunkt dieser Versicherung liegen die Umsatzeinbußen, die durch die Unterbrechung des Betriebsablaufs eintreten. Sie springt für die Fixkosten wie Gehälter, Miete und Zinsen ein, solange keine Erträge erwirtschaftet werden können.
Betriebsschließungsversicherung
Die Betriebsschließungsversicherung sichert einen ähnlichen Bereich ab wie die Betriebsunterbrechungsversicherung. Dennoch stellt diese noch einmal eine ganz besondere Ausprägung einer solchen Versicherung dar, denn sie deckt die Auswirkungen einer „behördlich angeordneten Schließung“ ab, die insbesondere bei Lebensmittelskandalen oder Krankheitsausbrüchen durch ungenügende Hygienemaßnahmen vorkommen.
Damit erweist sich die Betriebsschließungsversicherung als besonders nützlich für Unternehmen aus der Lebensmittelbranche, Gastronomie, Hotels oder Altenheime – um beispielsweise die finanziellen Folgen einer Salmonellen- oder Scharlach Erkrankung abzusichern. Damit sind z.B. Desinfektionskosten, Umbaumaßnahmen, sowie Warenschäden gemeint. Darüber hinaus kommt die Versicherung auch für die Lohnkosten und die ausbleibenden Umsätze aufgrund der behördlichen Betriebsschließung auf.
Ab dem Ausbruch der Corona-Pandemie hat die bislang eher unbekannte Betriebsschließungsversicherung, immer mehr an Bedeutung gewonnen. Aus diesem Grund wird sie oftmals auch als Corona-Versicherung bezeichnet. Aufgrund der immer weiter steigenden Anzahl an gemeldeten Schadensfällen wegen Covid-19, ist zukünftig mit starken Einschränkungen in den Verträgen zu rechnen.
Produkthaftpflichtversicherung
Mit der Produkthaftpflichtversicherung können Sie Schäden abdecken, die mit mangelhaften oder fehlerhaften Produkten einhergehen. Dieser Versicherungsschutz ist vor allem für den Hersteller der Ware relevant. Hier besteht gemäß dem § 1 des Produkthaftungsgesetzes eine gesetzliche Pflicht für Hersteller für Schäden aufzukommen, die Dritten durch das fehlerhafte Produkt entstanden sind. Aber auch die sogenannten Quasi-Hersteller, Importeure oder Lieferanten können im Schadensfall zur Verantwortung gezogen werden. Die Produkthaftpflichtversicherung kann nur gemeinsam mit der Betriebshaftpflicht abgeschlossen werden.
Umwelthaftpflichtversicherung
Als eine weitere Ergänzung der Betriebshaftpflichtversicherung kann die Umwelthaftpflichtversicherung herangezogen werden. Diese ist für Schadenersatzforderungen wegen Boden-, Luft oder Wasserverunreinigungen bedeutsam.
Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung
Der Kfz-Haftschutz gehört ebenso zu den wichtigsten Maßnahmen der Risikoabsicherung für ein Start-up und ist, wie bei Privatpersonen, auch für Unternehmer gesetzlich vorgeschrieben.
In den Versicherungsschutz fließen alle Schäden an Personen, Sachen und Vermögen ein, die der Fahrer gegenüber Dritten verursacht hat, jedoch keine Schäden am eigenen Fahrzeug. Hierfür gibt es die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung.
Cyberversicherung
Eine Cyber-Versicherung, auch Cyber-Risk-Versicherung genannt, soll ein Unternehmen vor Angriffen auf das IT-Netzwerk schützen. Dabei umfasst der Versicherungsschutz sowohl die Schäden, welche die Firma selbst erleidet (beispielsweise der Verlust von sensiblen Daten durch einen Hacker- Angriff) als auch die Nachteile, die Dritten z.B. durch einen von einem Angestellten versehentlich per E-Mail versendeten Virus entstehen.
Die Cyberversicherung kommt für die Wiedereinsetzungskosten von Software und Eingabe von Daten sowie die Fortführung des Geschäftsbetriebes nach einem Virenbefall auf.
Da die IT-Sicherheit heutzutage eine gravierende Rolle in der Unternehmenswelt spielt, beinhalten die meisten Cyber-Versicherungen über ein Krisen- und Reputationsmanagement. Dieser soll dem jungen Unternehmen in der schwierigen Lage helfen und einer Rufschädigung entgegenwirken.
Firmenrechtsschutzversicherung
Nicht selten im Geschäftsleben ist es, dass Forderungen juristisch erwirkt werden. Ein Rechtsstreit – gleichgültig ob mit anderen Unternehmen oder mit eigenen Mitarbeitern, Kunden oder Lieferanten – wird häufig zu einem langwierigen und kostspieligen Gerichtsprozess.
Umso bedeutender ist es, sich im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, mit einer Gewerberechtsschutzversicherung abzusichern. Die Basis der Versicherung bildet der Firmenrechtsschutz. Darüber hinaus kann die Absicherung auch auf weitere Module erweitert werden:
- Arbeitsrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz
- Strafrechtsschutz
- Immobilienrechtsschutz
- Firmenvertragsrechtsschutz
Die Versicherung übernimmt die Anwalts- und Prozesskosten, Kosten für Sachverständiger und Gutachter, Zeugengelder. Der Schutz bezieht sich dabei nicht nur den Geschäftsinhaber, sondern auch auf alle Mitarbeiter. Bei einem Auslandseinsatz, werden in der Regel zusätzlich Übersetzungs- und Fahrtkosten bezahlt. Im Falle einer außergerichtlichen Einigung, springt die Versicherung ebenfalls für die Kosten eines Mediators ein.
Ihr Gründungsteam
Andre Kraus
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ahaliya Kapilan
Rechtsanwältin
Oksana Enns
Dipl. Wirtschaftsjuristin
Sara Garcia Corraliza
Rechtsanwältin
und ein Team
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten
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