Werbe-/ Marketingagentur gründen: Bundesweit vom Anwalt
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Werbeagentur Marketingagentur gründen und betreiben
Sie möchten sich mit Ihrer eigenen Werbe- oder Marketingagentur selbstständig machen? Hier finden Sie alle Informationen und Tipps für eine erfolgreiche Agentur-Gründung im Bereich Werbung, Marketing oder PR.
Agenturen gehören zum Dienstleistungssektor. Man unterscheidet Werbeagenturen, Marketingagenturen, PR-Agenturen, Promotionagenturen usw.
Eine Werbeagentur ist ein Dienstleistungsunternehmen, das die Beratung, Konzeption, Planung, Gestaltung und Realisierung von Werbe- und sonstigen Kommunikationsmaßnahmen anbietet. Eine Full-Service-Werbeagentur übernimmt die Aufgaben in all diesen Bereichen. Jeder Gewerbetreibende kann sein Business „Werbeagentur“ nennen, denn diese Bezeichnung ist nicht geschützt.
Im Jahr 2018 gab es laut Statischem Bundesamt rund 28.000 Werbeagenturen mit einem Jahresumsatz von mehr als 17.500 Euro in Deutschland. Viele spezialisieren sich auf einzelne Bereiche oder Branchen und perfektionieren ihr Angebot in einem Segment.
Gründer einer Agentur waren zuvor meist erfolgreich als Freelancer in Werbung oder Marketing tätig. Die Gründung einer Agentur bringt für erfahrene Werber eine Reihe von Vorteilen, wie die Erschließung neuer Geschäftsfelder und Kundensegmente, das Umsetzen größerer Projekte und damit einhergehend auch höhere Umsätze.
Fragen wie:
- „Welche Rechtsform ist am sinnvollsten für meine Agentur?“,
- „Sollte ich eine Marke anmelden?“
- „Wie kann ich gegen negative Internet-Bewertungen meiner Agentur vorgehen?“
werden auf dieser Seite ausführlich beantwortet.
Wir gründen Ihre Werbeagentur – Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Rechtsform und Formalitäten
Buchhaltung und Unternehmensrecht
Online Gründung
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Fakten zur Branche:
Laut dem Statistischem Bundesamt waren im Jahr 2018 insgesamt rund 254.200 Personen in Deutschland in der Werbung sowie Markt- und Meinungsforschung beschäftigt. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum kam es zu einer Steigerung der Beschäftigtenzahl um rund 1.800 Personen.
Mit einem Gross Income von rund 326,6 Millionen Euro war die Serviceplan-Gruppe die größte inhabergeführte Kommunikationsagentur in Deutschland im Jahr 2019. Die Agenturgruppe mit Hauptsitz in München beschäftigte zum Jahresende insgesamt knapp 2.580 Mitarbeiter an ihren Standorten deutschlandweit.
Mit deutlichem Abstand und rund 85,2 Millionen Euro an Honorarumsätzen folgten Jung von Matt sowie Fischer-Appelt mit 82,7 Millionen Euro auf den Plätzen zwei und drei des Rankings.
Die größte Veränderung beim Gross Income gab es bei der Hamburger Achtung Gruppe: Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stiegen die Umsätze aus Honoraren und Provisionen um 45,5 Prozent.
(Quelle: statista.com).
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Ablauf der Gründung Ihrer Werbeagentur
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Wir beraten Sie im ersten Schritt zur Wahl der richtigen Rechtsform für Ihre Werbeagentur .
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Sie erhalten eine ausführliche Gründungsberatung. Wir erstellen außerdem Ihren individuellen Gründungsplan.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Erstellung des Gesellschaftsvertrages
Entscheiden Sie sich für die Gründung in Form einer Gesellschaft, sind wir dazu in der Lage, Ihren Gesellschaftsvertrag meist innerhalb von 24 Stunden zu erstellen.
Schritt 4 - Gründung Ihres Unternehmens
Wir tragen Ihre Werbeagentur in das Handelsregister ein und melden sie steuerlich sowie gewerblich an. Sie erhalten darüber hinaus eine anwaltliche Abschlussberatung, in der sie offene Fragen klären können.
Schritt 4 - Gründung Ihres Unternehmens
Werbeagentur gründen – Voraussetzungen
Werbeagenturen gehören zur Kreativwirtschaft. Gründer brauchen keine besondere Qualifikationen nachzuweisen, es gibt unter ihnen auch viele Seiteneinsteiger. Berufserfahrung ist für eine erfolgreiche Gründung allerdings unerlässlich. Wichtig sind neben Branchenkenntnissen u.a. auch unternehmerisches Know-how, Kenntnisse in Vertrieb, Finanzen, Personalfragen, Projektmanagement und Marketing.
Am Anfang steht auch die Entscheidung, welche Art von Agentur Sie gründen möchten.
Es macht Sinn, sich auf einzelne Segmente der Werbebranche zu spezialisieren, alle Bereiche lassen sich kaum abdecken. Fragen Sie sich, wo Ihre Kernkompetenzen liegen, welche Leistungen sie anbieten wollen und welche USPs Sie den Kunden Ihrer Agentur bieten können. Wollen Sie lokal, regional oder überregional tätig sein? Wer sind Ihre Zielgruppen? Wie können SIe deise ansprechen? Welches Know-how ist in der Agentur vorhanden, welches kann durch Neurekrutierungen gewonnen werden?
Hinzu kommt eine eingehende Markt- und Wettbewerbsanalyse. In welchen Bereichen gibt es einen ungedeckten Bedarf, offene Nischen? Was unterscheiden Ihr Angebot von dem anderer Agenturen? Wer sind Ihre Wettbewerber und was kennzeichnet diese? Wie können Sie Ihr Angebot bewerben?
Bereits vor der Gründung Ihrer Agentur sollten Sie einen gut durchdachten Businessplan aufstellen. Dieser dient der Ausarbeitung des Geschäftskonzepts und einer realistischen Einschätzung des geplanten Vorhabens.
Aspekte wie:
- Markt- und Wettbewerbsanalyse
- Zielgruppe
- Standort
- Dienstleistungsangebot
- Kontakte zu Herstellern bzw. Lieferanten
- Werbung
- Versand-Logistik
- Budget/ Finanzplanung
werden dort aufgeschlüsselt.
Darüber hinaus ist der Businessplan die Basis für Förderungen und den Bankkredit.
Folgende Kosten sollten dabei erfasst werden:
- Gründungskosten
- Verwaltungskosten
- Anschaffungskosten für die Einrichtung, Telefonanlagen
- Lohnkosten
- Kosten für Versicherungen
- Steuern
- Betriebskosten (Miete, Heizung, Strom, EDV)
Ihre Agentur müssen Sie unabhängig von der gewählten Rechtsform beim Gewerbeamt anmelden. Bei bestimmten Unternehmensformen, wie der GmbH oder der UG, ist außerdem eine Eintragung ins Handelsregister im Bereich des zuständigen Registergerichts notwendig. Es folgt die steuerlichen Anmeldung beim Finanzamt. Nachdem Ihre Unterlagen dort geprüft wurden, erhalten Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und dürfen Rechnungen ausstellen. Hinzu kommt noch die Mitgliedschaft in der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, darf auch die Meldung bei der Berufsgenossenschaften als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung nicht versäumt werden. Für Agenturen ist dies meist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).
Optional können Sie sich auch einem Verband anschließen, der die Interessen der Branche vertritt. Infrage kommen insbesondere der Gesamtverband Kommunikationsagenturen (GWA) oder auch der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW), wenn Sie vorwiegend im Digitalbereich arbeiten.
Um Ihre Werbeagentur/ Marketingagentur auch hinsichtlich Ihres Internet-Auftritts rechtssicher zu gestalten sind ferner bestimmte Angaben Pflicht:
Impressum und Anbieterkennzeichnung
In Deutschland gilt für alle Webseiten die Impressumspflicht. Ein Impressum für EU-Länder muss folgendes enthalten:
- Ihren Namen
- Ihre Anschrift (kein Postfach)
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ihre Handelsregisternummer
- das zuständiges Amtsgericht (bei eingetragenen Firmen)
- Bei juristischen Personen: Den Geschäftsführer
- Ggf. noch die Aufsichtsbehörde
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Es empfiehlt sich, AGB für Ihre Agentur zu erstellen, die den rechtlichen Rahmen für Vertragsschlüsse mit Ihren Kunden abstecken. Zu den Pflichtangaben gehören z.B. Leistungs- und Zahlungsbedingungen. Bei Vertragsschluss müssen Sie Ihre Kunden eindeutig auf die AGB hinweisen.
Datenschutzerklärung & DSGVO
Hinzu kommen Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Kundendaten. Einzuhalten sind die Regelungen des TMG und der DSGVO. Eine Datenschutzerklärung gehört auf Ihre Internet-Seite.
Insbesondere wenn Daten nicht nur für die Abwicklung von Aufträgen genutzt, sondern auch an Dritte weitergegeben werden, muss der Kunde der Weitergabe z.B. ausdrücklich zustimmen.
Der Markt für Werbeagenturen ist groß, die Konkurrenz ist allgegenwärtig. Sie sollten sich um ein professionelles und seriöses Auftreten bemühen und Ihre Kernkompetenzen und Spezialisierungen herausstellen.
Für den Aufbau Ihres Marketings sollten Sie zunächst einen professionellen Internetauftritt einrichten, auf dem sie Ihre Alleinstellungsmerkmale und Qualifikationen herausstellen. Für eine bessere Sichtbarkeit sollten sie dabei auch auf eine professionelle SEO achten.
Auch ist es hilfreich, sich auf sozialen Netzwerken zu vernetzen, um Ihre Agentur einer möglichst breiten Masse bekannt zu machen.
Zu einer erfolgreichen Unternehmens Führung gehört zudem ein eigenes Corporate Identity Konzept. Ein gut durchdachtes Corporate Design erhöht den Wiedererkennungswert beim Kunden. Auch ein Eintrag bei Google Maps ist nützlich. Mit der darin enthaltenden Bewertungsfunktion für Ihre Kunden erzeugen Sie Transparenz und erscheinen damit vertrauenswürdig.
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Rechtsform wählen
Vor Gründung Ihrer eigenen Agentur müssen Sie zunächst entscheiden, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll. Besonders verbreitet sind in der Branche
- Einzelunternehmen
- die GbR
- die GmbH
- die UG
Eröffnung einer Werbe-/ Marketingagentur als Einzelunternehmen
Eine verbreitete Gründungsrechtsform in Deutschland ist das Einzelunternehmen. Die Gründung ist in diesem Fall verhältnismäßig einfach. Auch sind die steuerrechtlichen Pflichten relativ gering.
Dennoch bringt ein Einzelunternehmen auch einige Nachteile mit sich– insbesondere die Haftung. Als Inhaber haften Sie auch mit Ihrem Privatvermögen. Diese Rechtsform empfiehlt sich deshalb eher dann, wenn wenige bis keine Haftungsrisiken zu erwarten sind.
Für kleine Agenturen besteht auch die Möglichkeit, statt als Kaufmann mit einem Kleingewerbe tätig zu werden. (§1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB). Kleingewerbetreibende sind nicht in das Handelsregister eingetragen und damit keine Kaufleute. Statt eine Firma im handelsrechtlichen Sinne zu führen, einen „Handelsnamen“ zu haben, führen sie ihren Betrieb lediglich mit dem Vor- und Nachnamen.
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Vorteile Einzelunternehmen
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist relativ einfach und es bestehen keine hohen formalen Anforderungen. Auch die Verwaltung gestaltet sich unkompliziert – eine Pflicht zur doppelten Buchführung oder einer Eröffnungsbilanz besteht nicht. Auch ein Geschäftskonto braucht nicht errichtet zu werden.
Nachteile Einzelunternehmen
Im Haftungsfall können die entstandenen Schulden nicht aus dem Betriebsvermögen getilgt werden. Sie haften mit Ihrem privaten Vermögen. Dieser Nachteil ist nicht zu unterschätzen und kann Sie als Einzelunternehmer finanziell ruinieren.
Eröffnung einer Werbe-/ Marketingagentur als GbR
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird nach § 705 BGB durch die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages gegründet. Mindestens zwei Gesellschafter müssen dabei einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
Die Vorteile sind bei der Wahl dieser Rechtsform ähnlich wie beim Einzelunternehmen und die Ermittlung des zu verteilenden Gewinns erfolgt über eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung.
Auch hinsichtlich der Haftung ist die GbR mit der Tätigkeit in einem Einzelunternehmen vergleichbar: die Gesellschafter haften unbeschränkt mit dem Geschäfts- und Privatvermögen.
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Vorteile GbR
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist einfach und unkompliziert. Es reicht schon eine mündliche Absprache, da die einzige gesetzliche Voraussetzung die Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks ist. Für unternehmerische Zwecke ist aber die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags ratsam. Es gibt keine gesetzlichen Anforderungen an das Stammkapital einer GbR: es richtet sich alleine nach Absprache der Gesellschafter. Auch der bürokratische Aufwand der GbR ist gering.
Nachteile GbR
Inhaber einer GbR haften für die Betriebsschulden ihrer Firma in voller Höhe mit ihrem Privatvermögen. Das kann zu einem Totalverlust führen. Für riskante Geschäfte ist die GbR daher ungeeignet. Außerdem bestehen keine steuerlich günstige Möglichkeit der Gewinneinsparung: die Gesellschafter müssen ihre Betriebsgewinne in voller Höhe Ihres Einkommenssteuersatzes versteuern. Auch kann für eine GbR aufgrund der fehlenden Handelsregistereintragung kein Firmenname gewählt werden. Dadurch treten die Gesellschafter einer GbR stets mit Ihrem Vor- und Nachnamen auf.
Eröffnung einer Werbe-/ Marketingagentur als GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) genießt als Rechtsform in Deutschland ein besonders hohes Ansehen.
Als Kapitalgesellschaft weist sie einige Besonderheiten auf. Um eine Agentur als GmbH zu gründen, ist zunächst ein gewisser Aufwand erforderlich, insbesondere das Aufbringen eines Stammkapitals von mindestens 12.500 Euro. Zudem ist das Hinzuziehen eines Notars inklusive einer Handelsregister– Anmeldung notwendig. Auch die steuerlichen und handelsrechtlichen Anforderungen müssen bedacht werden, denn für die GmbH ist eine ordnungsmäßige Buchführung inklusive der Bilanzierungspflicht verpflichtend.
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Vorteile GmbH
Die GmbH hat ein hohes Renommee, das mit der hohen Stammeinlage von 25.000 Euro zusammenhängt. Bei Gründung einer GmbH haften Sie nicht mit ihrem Privatvermögen – nur das Betriebsvermögen haftet.
Nachteile der GmbH
Das hohe Stammkapital der GmbH kann für Gründer ein Hindernis sein. Daher ist diese Gesellschaftsform eher nicht geeignet, sich in einem Business erst einmal nur zu versuchen. Sollten Sie von einem privaten Haftungsausschlusses profilieren wollen, kann die Gründung einer UG erwogen werden.
Eröffnung einer Werbe-/ Marketingagentur als UG (haftungsbeschränkt)
Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) ist eine Art Mini–GmbH.
Ein wesentlicher Unterschied liegt in der deutlich niedrigeren Stammeinlage – die UG kann mit einem Stammkapital von nur 1,- Euro gegründet werden. Für die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit empfiehlt sich jedoch eine höhere Einlage. Auch die UG bietet eine Haftungsbeschränkung.
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Vorteile UG
Die UG kann mit geringer Stammeinlage (1 Euro) gegründet werden und schließt gleichwohl die Haftung des Inhabers mit seinem Privatvermögen aus. Das Unternehmen haftet ausschließlich mit dem Betriebsvermögen. Auch die Gründungskosten sind etwas niedriger als bei einer GmbH.
Nachteile UG
Das geringe Startkapital verleiht der UG (haftungsbeschränkt) im Gegensatz zu einer GmbH ein geringeres Ansehen. Sollte Ihnen das notwendige Stammkapital zur Verfügung stehen, wird die Gründung eines Amazon-Shop mit der Rechtsform einer GmbH grundsätzlich empfohlen.
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Handelsregistereintrag
Im Handelsregister ist eine Aufzählung aller offiziell angemeldeten Handelsbetriebe zu finden. Die Handelsregistereintrag ist für Sie Pflicht, wenn Sie eine Gesellschaft in handelsrechtlicher Form gründen wollen. Hierzu gehören insbesondere:
• UG
• GmbH
• UG & Co. KG
• GmbH & Co. KG
Aber auch der eingetragene Kaufmann (e.K.) steht im Handelsregister. Betreiben Sie stattdessen ein Kleingewerbe, ist kein Handelsregistereintrag, sondern nur die Anmeldung beim Gewerbeamt notwendig.
Die Eintragung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.
Agentur beim Finanzamt anmelden
Die Agentur Eröffnung muss auch beim Finanzamt gemeldet werden. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Steuernummer. Diese ist die Grundlage für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs und die Rechnungsstellung. Die Anmeldung ist in unserer Leistung inkludiert. Ferner fertigen wir im Bedarfsfall die Eröffnungsbilanz für Ihre Agentur an.
Anmeldung beim Gewerbeamt
Grundsätzlich muss jede gewerblich Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Darunter fallen alle Betätigungen, die
- eigenständig und
- dauerhaft
- mit dem Ziel der Gewinnermittlung ausgeübt werden.
Die Gewerbeanmeldung Ihrer Agentur übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen für Sie. Wir vereinbaren hierzu einen Notartermin bei einem Notar in Ihrer Nähe. Anschließend erfolgt dann die gewerbliche Anmeldung. Erst danach werden Sie offiziell Inhaber Ihrer Agentur.
Anmeldung bei der IHK
Ihre Agentur ist außerdem bei der örtlichen IHK anzumelden. Dies sollte bereits vor Aufnahme des Geschäftsbetriebs vorgenommen werden.
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Werbeagentur gründen – Buchhaltung outsourcen
Viele Unternehmen sind zur Erstellung einer Bilanz und doppelten Buchführung nach dem HGB verpflichtet. Die Anforderungen sind recht hoch.
Doppelte Buchführung
In der doppelten Buchführung sind alle Geschäftsvorgänge exakt und zeitnah zu erfassen. Folgende Vorgänge gehören zur doppelten Buchführung:
- Kontierung und Buchung der Ausgangsrechnung,
- Abstimmen der Debitoren-Konten,
- Ausdruck offener Posten,
- Kontierung und Buchung der Eingangsrechnung,
- Abstimmung der Kreditoren-Konten,
- Ausdruck der Verbindlichkeiten,
- Abstimmen der Bestände,
- Kontierung und Buchung der Kasse und
- Kontierung und Buchung der Kontoauszüge.
Outsourcing Buchhaltung
Damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können, empfehlen wir das Outsourcing der Buchhaltung an einen externen Dienstleister. Sie gewinnen so nicht nur mehr Zeit, auch erhalten Sie einen Überblick über Ihre Finanzen. Zudem wird Ihnen die Haftung für die Buchführung vom externen Dienstleister abgenommen.
Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass das Auslagern der Buchhaltung wesentliche Vorteile mit sich bringt. Sie müssen sich nicht mehr mit den zeitraubenden Formalitäten befassen und haben einen Experten an Ihrer Seite, der für Ihre Rechtssicherheit sorgt.
Minimierung des Verwaltungsaufwands
Überblick über Finanzlage
Auslagerung der Haftung
Werbeagentur gründen – Finanzierung
Jede Agenturgründung sollte auf einem durchdachten Finanzplan basieren. Darin sind alle relevanten Kosten vor und während der Gründung aufzunehmen und Kostenprognosen zu treffen. Auf Grundlage der ermittelten Kosten ist auch Ihre Preiskalkulation vorzunehmen
Bei der Gründung sollten Sie über genügend Kapital verfügen, um einen professionellen und sicheren Geschäftsbetrieb gewährleisten zu können.
Aufzubringen sind neben den Gründungskosten auch Anschaffungen (Büroeinrichtung, technische Ausstattung, IT) , Miete, Strom- und Heizkosten, Kosten für Werbung, Akquise usw. Aber auch Ausgaben für Versicherungen, Steuern und Personal müssen Sie von Anfang einkalkulieren.
In der Gründungsphase kann es oft sinnvoll ein. zunächst nur oder vorwiegend mit Kooperationspartnern oder externen Dienstleistern zusammen zu arbeiten. Das Outsourcing hält im Vergleich zum Einstellen fester Mitarbeiter die Fixkosten niedrig, Später kann mit zunehmendem Auftragsvolumen ein fester Mitarbeiterstamm aufgebaut werden.
Einige Gründer können ausreichend Eigenkapital in das Unternehmen einbringen. Die meisten von ihnen sind jedoch auf Fremdkapital angewiesen. Hierzu sollten Sie eine gut durchdachte Finanzierungsplanung aufstellen, die Eigenkapital, Sicherheiten und die Auswahl des Finanzierungspartners mit einbezieht.
Die verbreitetste Form der Finanzierung ist die Kreditfinanzierung durch eine Bank, insbesondere Festzinsdarlehen. Doch Vorsicht: Sie können zur Tilgung Ihres Kredits auch mit Ihrem privaten Vermögen haftbar gemacht werden. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, auch andere Finanzierungsmodelle in Betracht zu ziehen.
Möglicherweise ist die Finanzierung durch einen Investor sinnvoller. Ein Beteiligungsvertrag kann die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und dem Investor regeln.
Die typischen Beteiligungsformen sind:
- Die Beteiligung als Gesellschafter bei einer UG oder GmbH
- Die Beteiligung als Kommanditist bei einer UG/GmbH & Co. KG
- Eine atypische stille Beteiligung
- Eine typische stille Beteiligung
- Ein partiarisches Darlehen
Es ist wichtig, dass der Beteiligungsvertrag möglichst vorteilhaft bezüglich Ihrer Finanzierung ausgestaltet wird. Insbesondere sollte der Ein- und Austritt des Investors aus dem Unternehmen geregelt sein. Mit einem detaillierten Beteiligungsvertrag können Sie Rechtsstreitigkeiten vermeiden.
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Werbeagentur gründen – Marke anmelden
Wenn Sie sich vor Mitbewerbern und Nachahmungsversuchen schützen möchten, kann es sinnvoll sein, eine Marke anzumelden. Sie können nicht nur Ihren Unternehmensnamen sondern auch Ihr Firmenlogo schützen lassen.
Sie gewinnen durch eine professionelle Marke einen Wiedererkennungswert, eine Corporate Identity für Ihre Firma und schaffen Vertrauen.
Sie haben die Wahl zwischen einer deutschen oder einer europäischen Marke.
Ablauf der Markenanmeldung
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Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung
Wir wählen in einem kostenlosen Erstgespräch die passende Marke für Sie aus.
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit
Im nächsten Schritt wird überprüft, ob die Marke auch in das jeweilige Register eingetragen werden kann. Dazu wird eine Bekanntheitsschutzprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieser wird auch eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche getätigt.
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung der Marke in das Markenregister
Zuletzt wird die Marke in das jeweilige Markenregister eingetragen. Jetzt ist Ihre Marke für die nächsten zehn Jahre geschützt. Der Zeitraum kann auch beliebig oft verlängert werden.
Deutsche Marke für Ihre Agentur anmelden
Bei einer deutschen Marke genießen Sie zehnjährigen Markenschutz im gesamten Bundesgebiet. Gegen Rechtsverstöße können Sie sich in ganz Deutschland juristisch zur Wehr setzen. Die Anmeldung einer deutschen Marke ist empfehlenswert, wenn Ihre Kunden im Wesentlichen in Deutschland wohnen.
Europäische Marke für Ihre Agentur anmelden
Möchten Sie aber auch Kunden aus anderen EU Ländern gewinnen, bietet sich eine EU Marke an. Durch die Anmeldung einer europäischen Marke genießen Sie Markenschutz in allen Mitgliedstaaten der Union, und zwar auch für 10 Jahre.
Werbeagentur gründen – negative Bewertung löschen
Das Ansehen Ihrer Agentur ist eine Grundvoraussetzung für Ihren wirtschaftlichen Erfolg.
Durch Online-Portale wie:
- Google,
- Facebook,
- Proven Expert,
- MyHammer
und viele weitere Portale, können sich (vermeintliche) Kunden im Internet Ihren ersten Eindruck über Ihr Unternehmen verschaffen und selbst Bewertungen abgeben.
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Werbeagentur gründen – negative Bewertung auf Google & Co. löschen
Statistisch gesehen orientieren sich circa 77 % der Kunden an Bewertungen im Internet. Dabei werden etwa 90 % aller Suchen über Suchmaschinen im Internet mit Hilfe von Google durchgeführt.
Doch nicht jede Bewertung entspricht den Tatsachen oder ist gerechtfertigt, häufig spiegelt Sie nur das persönliche Empfinden des Kunden wieder. Bei negativen Bewertungen Ihrer Agentur sollten Sie deshalb immer prüfen, ob die Bewertung gelöscht werden kann.
So können Sie negative Bewertungen im Internet löschen lassen
Unrechtsmäßige Bewertungen müssen von Ihnen nicht hingenommen werden. Dagegen können Sie sich rechtlich zur Wehr setzen.
Eine Bewertung ist zu löschen, wenn:
- unwahre Tatsachenbehauptung getroffen werden: Der Inhalt der Bewertung entspricht nicht den Tatsachen. Dies ist auch dann der Fall, dass der Bewertende gar kein Kunde von Ihnen war.
- Beleidigung oder andere strafrechtlich relevante Bewertung getroffen werden: der User verfasst eine Bewertung, die Ihre Schmähung zum Vordergrund hat. Hierzu gehört die Verwendung von Schimpfwörtern.
- Fake Bewertungen getätigt werden: Es existieren zahlreiche Fake-Accounts im Internet, die lediglich das Ziel verfolgen, schlechte Bewertungen abzugeben. Dahinter verstecken sich nicht selten Ihre Konkurrenten, die Ihre Agentur schlecht darstellen lassen wollen. Auch diese Bewertungen sind seitens des Portals zu löschen.
Im Rahmen unserer anwaltlichen Dienstleistungen bieten wir unseren Kunden an, die Löschung einer unrechtmäßigen Bewertung in die Wege zu leiten.
Ablauf der Löschung einer Bewertung
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Wir benötigen den Text Ihrer schlechten Bewertungen mit der entsprechenden Internetadresse und Ihrer Beschreibung des Sachverhaltes. Diesen können Sie uns einfach per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de zukommen lassen. Sie können auch über unser Kontaktformular an uns herantreten oder uns im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung anrufen.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Im nächsten Schritt prüfen wir kostenlos, wie hoch die Erfolgsaussichten zur Löschung der Bewertung sind. Das Ergebnis teilen wir Ihnen schnellstmöglich mit. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Entfernung der Bewertung beauftragen möchten.
Daraufhin wenden wir uns mit einem sogenannten notice-and-take-down-letter an das Bewertungsportal. Für Sie wird pro Bewertung ein einmaliges Pauschalhonorar fällig.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Im Normalfall wird die Bewertung bei Vorliegen guter Erfolgsaussichten seitens des Portals gelöscht.
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[prinz-unter]
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).









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