Zeitarbeitsfirma gründen und betreiben: Bundesweit vom Anwalt
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Zeitarbeitsfirma gründen und betreiben
Zeitarbeitsbranche boomt. Die Gründe dafür liegen zum einen in dem akuten Personalmangel in unserer Volkswirtschaft, zum anderen aber daran, dass flexible Arbeitsmodelle der Trend in der neuen Arbeitswelt sind. Langfristige Arbeitsverhältnisse sind schon lange nicht mehr die Regel.
Da die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle oft anstrengend und zeitintensiv ist, wenden sich heute viele Jobsuchende an eine Personalvermittlungsagentur. Diese stellt ein wichtiges Bindeglied zwischen Arbeitsuchenden und dem potenziellen Arbeitgebern dar. Aber auch viele Unternehmen profitieren von der Zusammenarbeit mit einer Zeitarbeitsfirma.
Dies ermöglicht es Ihnen Ihre Flexibilität, je nach Auftragslage, beizubehalten: gehen die Aufträge zurück, sind Sie nicht verpflichtet die Arbeitnehmer zu beschäftigen, steigen diese an, kann die größere Auslastung mit zusätzlichen Arbeitskräften bewältigt werden. Es bieten sich derzeit also großartige Chancen für den Betrieb einer Personalvermittlung dar.
Sie möchten Ihre eigene Zeitarbeitsfirma gründen und sich selbstständig machen?
Wir haben als auf Gründungen spezialisierte Kanzlei bereits mehreren tausend Mandanten bei der Gründung Ihrer Unternehmen geholfen. In diesem Ratgeber fassen wir die wichtigsten Fakten für Sie zusammen.
Wir behandeln dabei wichtige Fragen, wie:
- Welche Rechtsform eignet sich für Ihre Zeitarbeitsfirma am besten? Eignen sich eine UG oder eine GmbH?
- Welche Voraussetzungen gibt es für die Gründung einer Personalvermittlung? Wird dazu eine zusätzliche Genehmigung benötigt?
- Wie können Sie Ihre Reputation im Internet schützen? Können Sie etwas gegen eine negative Bewertung unternehmen?
Wir gründen Ihre Zeitarbeitsfirma – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Inhaltsverzeichnis
Rechtsform und Formalitäten
Online Gründung
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Fakten zur Zeitarbeit
Die Branche der Personalvermittlung ist seit Jahren im Wachstum. Der ständig wachsende Bedarf an Fachkräften und Personal in verschiedensten Branchen wird auch in Zukunft den bedarf an Zeitarbeitsfirmen nähren.
Einige interessante Fakten:
- 2,8% aller Arbeitnehmer werden über Personalvermittlungen vermittelt – Das sind 1,03 Millionen Fachkräfte
- Zeitarbeitsfirmen erwirtschaften 22,5 Mrd. € pro Jahr
- 4.140 Zeitarbeitsfirmen existieren momentan in Deutschland
- 30 % aller Zeitarbeitskräfte sind Frauen
- 54 % der Zeitarbeitnehmer sind im Helferbereich eingesetzt
Statistik: statisa.com, telecom-handel.de, ig-zeitarbeit.de

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Rechtsform wählen
Bevor Sie Ihre Zeitarbeitsfirma gründen, sollten Sie die passende Rechtsform dafür finden. Es gibt keine „einzig richtige“ Wahl für den Aufbau einer Zeitarbeitsfirma.
Die nachfolgenden Rechtsformen sind für eine Personalvermittlung gut geeignet:
- Einzelunternehmen (Freiberufler)
- die GbR
- die GmbH
- die UG (haftungsbeschränkt)
- UG & Co. KG
- GmbH & Co. KG
Ablauf der Gründung Ihrer Zeitarbeitsfirma
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Wir beraten Sie im ersten Schritt zur Wahl der richtigen Rechtsform für Ihre Zeitarbeitsfirma.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Sie erhalten eine ausführliche Gründungsberatung. Wir erstellen außerdem Ihren individuellen Gründungsplan.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Erstellung des Gesellschaftsvertrages
Bei Bedarf sind wir oft dazu in der Lage, Ihren Gesellschaftsvertrag innerhalb von 24 Stunden zu erstellen.
Schritt 4 - Gründung Ihres Unternehmens
Wir tragen Ihre Zeitarbeitsfirma in das Handelsregister ein und melden sie steuerlich sowie gewerblich an. Sie erhalten darüber hinaus eine anwaltliche Abschlussberatung, in der sie offene Fragen klären können.
Schritt 4 - Gründung Ihres Unternehmens
Eröffnung einer Zeitarbeitsfirma als Einzelunternehmen
Die meist gewählte Gründungsrechtsform in Deutschland ist das Einzelunternehmen. Dieser Gründungsprozess ist auch verhältnismäßig einfach. Außerdem sind die steuerrechtlichen Pflichten relativ gering. Es bedarf auch keiner notariellen Beurkundung oder der Erstellung eines Gesellschaftsvertrags.
Dennoch bringt die Wahl der Rechtsform eines Einzelunternehmens auch einige Nachteile – die Haftung. Als Inhaber haften Sie nicht nur mit dem Geschäftsvermögen, sondern auch mit Ihrem Privatvermögen. Diese Rechtsform empfiehlt sich immer dann, wenn wenige bis keine Haftungsrisiken zu erwarten sind.
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Vorteile des Einzelunternehmens
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist sehr einfach und hat keine hohen formalen Anforderungen. Auch die Verwaltung eines Einzelunternehmens gestaltet sich einfacher – das Einzelunternehmen unterliegt beispielsweise nicht der Pflicht zur doppelten Buchführung oder der Erstellung einer Eröffnungsbilanz. Sie müssen weiterhin kein Geschäftskonto einrichten.
Nachteile des Einzelunternehmens
Im Fall von Schulden des Einzelunternehmens, die nicht aus dem Betriebsvermögen getilgt werden können, haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen. Dieser Nachteil ist nicht zu unterschätzen und kann im schlimmsten Fall in der Privatinsolvenz enden.
Zeitarbeitsfirma als GbR gründen
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird gemäß § 705 BGB durch die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages gegründet. Dabei wird vorausgesetzt, dass mindestens zwei Gesellschafter einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
Die Vorteile eines Freiberuflers bleiben auch bei der Wahl dieser Rechtsform erhalten – die Gewerbesteuer fällt nicht an und die Ermittlung des zu verteilenden Gewinns erfolgt über eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung.
Bezüglich der Haftung ist die GbR mit der freiberuflichen Tätigkeit in einem Einzelunternehmen vergleichbar: die Gesellschafter haften unbeschränkt mit dem Geschäfts- und Privatvermögen.
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Vorteile der GbR
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist recht einfach und unkompliziert. Theoretisch reicht die mündliche Absprache oder der Handschlag, da das einzige gesetzliche Kriterium auf die Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks abzielt. Für unternehmerische Zwecke ist jedoch die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags sinnvoll und empfehlenswert.
Der laufende Verwaltungsaufwand der GbR ist gering. Sie unterliegt nicht der Pflicht zur Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, noch der Bilanzerstellung. Eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung ist genügend.
Es existieren keine Anforderungen an das Stammkapital einer GbR. Die Regelung unterliegt alleine der Absprache der Gesellschafter.
Durch die Kleinunternehmerregelung kann die GbR profitieren. Unterschreitet der Jahresumsatz eine Summe von 17.500€ müssen keine Umsatzsteuern abgeführt werden.
Nachteile der GbR
Inhaber einer GbR unterliegen der persönlichen Haftung. Sie haften für die Betriebsschulden der Firma in voller Höhe mit ihrem Privatvermögen. Das kann zu einem wirtschaftlichen Totalverlust führen. Für risikobehaftete Geschäfte ist die GbR daher riskant.
Außerdem gibt es für die GbR keine steuerlich günstige Möglichkeit der Gewinneinsparung: die Gesellschafter müssen ihre Betriebsgewinne in voller Höhe Ihres Einkommenssteuersatzes versteuern. Schließlich kann für eine GbR aufgrund der fehlenden Handelsregistereintragung kein offizieller Firmenname gewählt werden. Dadurch treten die Gesellschafter einer GbR bei Geschäften stets mit Ihrem Vor- und Nachnamen auf.
Zeitarbeitsfirma Eröffnung als GmbH
In Deutschland ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die beliebteste Rechtsform.
Im Gegensatz zu den vorgenannten Rechtsformen weist die GmbH als Kapitalgesellschaft einige Besonderheiten auf. Um eine Personalvermittlung als GmbH zu gründen, ist zunächst ein gewisser Aufwand erforderlich: die Aufbringung eines Stammkapitals von mindestens 12.500 Euro. Zudem ist das Hinzuziehen eines Notars inklusive einer Handelsregister – Anmeldung notwendig. Auch die steuerlichen und handelsrechtlichen Auflagen müssen bedacht werden, denn für die GmbH ist eine ordnungsmäßige Buchführung inklusive der Bilanzierungspflicht verpflichtend.
Der wesentliche Vorteil der GmbH als Rechtsform liegt in der Haftungsbeschränkung – die Haftung der Gesellschafter wird grundsätzlich auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt. Zur einer vollen privaten Enthaftung muss eine Einlage von 25.000 Euro hinterlegt werden.
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Vorteile der GmbH
Die GmbH hat einen äußerst guten Ruf, der mitunter auf die hohe Stammeinlage von 25.000 Euro zurückzuführen ist. Mit Gründung einer GmbH haften Sie zudem nicht mit ihrem privaten Vermögen – allein das Betriebsvermögen wird zur Tilgung von Schulden herangezogen.
Nachteile der GmbH
Aufgrund des hohen Stammkapitals der GmbH, ist diese Gesellschaftsform eher nicht zum „ausprobieren“ geeignet. Sollten Sie dennoch in den Genuss des privaten Haftungsausschlusses kommen wollen, empfiehlt sich die Gründung einer UG.
Zeitarbeitsfirma Gründung als UG
Im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber eine neue Rechtsform ins Leben gerufen: Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).
Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) ist nahezu identisch mit der GmbH. Ein wesentlicher Unterschied zu der herkömmlichen GmbH liegt in der niedrigen Stammeinlage – die UG kann bereits mit einem Stammkapital von 1,- Euro gegründet werden. Für die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit wird jedoch eine höhere Einlage notwendig sein. Auch die UG bietet den Vorteil der Haftungsbeschränkung: eine Privatinsolvenz aufgrund betrieblicher Schulden ist damit ausgeschlossen.
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Vorteile der UG
Die UG hat nicht nur eine geringe Stammeinlagepflicht (1 Euro), sondern schließt auch die private Haftung des Inhabers mit seinem Privatvermögen aus. Das Unternehmen haftet ausschließlich mit dem Betriebsvermögen. Auch die Gründungskosten sind etwas niedriger im Vergleich zur GmbH.
Nachteile der UG
Die UG hat einen nicht ganz so guten Ruf wie die GmbH. Auch das ist auf das geringe Startkapital der UG zurückzuführen. Sollte Ihnen also das notwendige Kapital zur Gründung einer GmbH zur Verfügung stehen, empfiehlt sich die Gründung einer solchen.
Zeitarbeitsfirma gründen als GmbH & Co. KG
Die GmbH & Co. KG ist eine Mischform aus einer GmbH und einer Kommanditgesellschaft. Durch Abstimmung der Gesellschaftsverträge aufeinander wird Sie zur wirtschaftlichen Einheit und damit zu einem Unternehmen. Im Vergleich zur einfachen GmbH bietet sie steuerliche Vorteile. Sie lohnt sich insbesondere für größere Unternehmungen und Zeitarbeitsfirmen die bereits einen etablierten Kunden- und Personalstamm haben.
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Vorteile der GmbH & Co. KG
Wenn Sie Investoren oder Familienmitglieder am Erfolg Ihrer Zeitarbeitsfirma teilhaben lassen wollen, bietet sich die GmbH & Co. KG dafür an. Als Kommanditisten der KG können diese Gewinne entnehmen und müssen dabei lediglich Steuern in Höhe ihres persönlichen Einkommensteuersatzes zahlen. Gleichzeitig haben Kommanditisten keine Mitwirkungsrechte, anders als Gesellschafter einer gewöhnlichen Gesellschaft. Bei einer einfachen GmbH läge die Besteuerung bei über 50%.
Nachteile der GmbH & Co. KG
Da es sich faktisch um zwei Unternehmen handelt, müssen Sie auch zwei Gesellschaften gründen und verwalten. Daher ergibt sich für die GmbH & Co. KG ein höherer Verwaltungs- und Gründungsaufwand, was letztendlich in höheren einmaligen und laufenden Kosten mündet.
Die steuerlichen Vorteile können den Mehraufwand allerdings rechtfertigen.
Eine realistische Möglichkeit ist, zunächst eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Nach dem ersten erfolgreichen Start der Zeitarbeitsfirma, kann dann eine zweite KG gegründet werden, mit der GmbH als Komplementärin. Der Betrieb der Personalvermittlung wird dann an die KG übertragen, die GmbH arbeitet nur als Gesellschafterin.
Eröffnung einer Zeitarbeitsfirma als UG & Co. KG
Als Alternative zur GmbH & Co. KG könnten Sie Ihre Personalvermittlung auch als UG & Co. KG gründen. Sie bietet dieselben steuerlichen Vorteile, nur dass die formalen Gründungsanforderungen lediglich ein Stammkapital von 1€ erfordern. Sie lohnt daher besonders für kleinere Unternehmen, die Investoren beteiligen möchten.
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Vorteile der UG & Co. KG
Mit der UG & Co. KG können nicht-geschäftsführende Gesellschafter steuerlich vorteilhaft als Kommanditisten der KG beteiligt werden. Auf entnommene Gewinne zahlen sie lediglich ihren persönlichen Einkommensteuersatz. Als ein derartiger Gesellschafter einer UG müssten für solche Gewinnentnahmen bei der einfachen UG über 50% Steuern gezahlt werden.
Nachteile der UG & Co. KG
Da die UG & Co. KG faktisch aus zwei Unternehmen besteht, bedarf es einer doppelten Gründung und Verwaltung. Die Kosten sind somit höher und die laufende Verwaltung aufwendiger. Bei entsprechender Nutzung der steuerlich-vorteilhaften Entnahmemöglichkeiten sind die Mehrkosten jedoch gerechtfertigt.
Handelsregistereintrag
Je nach Unternehmensform müssen Sie Ihre Zeitarbeitsfirma beim Handelsregister eintragen lassen. Im Handelsregister ist eine Aufzählung aller offiziell angemeldeten Handelsbetriebe zu finden. Die Handelsregistereintrag ist für Sie Pflicht, wenn Sie eine Gesellschaft in handelsrechtlicher Form gründen wollen. Hierzu gehören insbesondere:
• UG
• GmbH
• UG & Co. KG
• GmbH & Co. KG
Aber auch der eingetragene Kaufmann (e.K.) steht im Handelsregister. Betreiben Sie stattdessen ein Kleingewerbe, ist kein Handelsregistereintrag, sondern nur die Anmeldung beim Gewerbeamt notwendig.
Nach der Eintragung ist Ihr Unternehmen dann gegründet.
Werden Sie unser Mandant, übernehmen wir den gesamten formalen Prozess für Sie.
So melden Sie Ihre Zeitarbeitsfirma beim Finanzamt an
Die Zeitarbeitsfirma Eröffnung ist auch beim Finanzamt zu melden. Nach eingehender Prüfung Ihrer Unterlagen, wird Ihnen eine Steuernummer vom Finanzamt ausgestellt. Diese schafft die Grundlage für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs und die Rechnungsstellung. Die Anmeldung ist in unserer Leistung mitumfasst. Ferner fertigen wir im Bedarfsfall die Eröffnungsbilanz für Ihre Firma an.
Gewerbeanmeldung
Da es sich bei der Personalvermittlung um ein Gewerbe handelt, ist die Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt vor der Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit notwendig. Sie kann im Anschluss an die notarielle Beurkundung vorgenommen werden.
Diesen Schritt übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen für Sie. Wir machen hierzu einen Notartermin bei einem Notar in Ihrer Nähe ab. Anschließend erfolgt dann die gewerbliche Anmeldung. Erst danach werden Sie offiziell Inhaber Ihrer Verleihfirma.
Berufsgenossenschaft
Die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft ist für eine Zeitarbeitsfirma verpflichtend. In diesem Fall ist die VBG zuständig. Über Sie werden später auch die verpflichtenden Unfallversicherungen für Ihre Mitarbeiter abgeschlossen.
Bundesverbände bei Zeitarbeitsfirmen
Es empfiehlt sich auch eine Mitgliedschaft im BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V.). Dieser Verband bündelt die Interessen der Personaldienstleistungsunternehmen zusammen und informiert Sie über aktuelle Gesetzesänderungen.
Zusätzliche Genehmigungen sind notwendig
Für den Betrieb einer Zeitarbeitsfirma sind zusätzliche Genehmigungen notwendig. In erster Linie benötigen Sie eine Zulassung bei der Verleihfirma für die Bundesagentur für Arbeit.
Wir helfen Ihnen im Rahmen unserer Gründungsberatung und organisieren diese Zulassung für Sie – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
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Zeitarbeitsfirma – Voraussetzungen
Bereits vor der Gründung Ihres Zeitarbeitsfirma sollten Sie einen gut durchdachten Businessplan aufstellen. Dieser dient der Ausarbeitung des Geschäftskonzepts und einer realistischen Einschätzung des geplanten Vorhabens.
Aspekte wie:
- Markt- und Wettbewerbsanalyse
- Zielgruppe
- Standort
- Dienstleistungsangebot
- Werbung
- Budget
werden dort aufgeschlüsselt.
Darüber hinaus ist der Businessplan die Basis für Förderungen und den Bankkredit. Da der Betrieb einer Leiharbeitsfirma ein gewisses Startkapital benötigt, sind Sie ggf. auf Fremdkapital angewiesen, für das Sie Ihren Businessplan unbedingt benötigen. Im Businessplan sind alle eventuell anfallenden Kosten aufzulisten.
Folgende Kosten sollten dabei zwingend erfasst werden:
- Gründungskosten
- Verwaltungskosten
- Gebühr für die behördliche Verleiherlaubnis
- Lohnkosten
- Kosten für Versicherungen
- Steuern
- Werbekosten
- Betriebskosten (Miete, Heizung, Strom, EDV)
Allein für den Antrag zur Zulassung als Verleihfirma müssen finanzielle Mittel nachgewiesen werden: bis zu einer Mitarbeitergrenze von fünf Leiharbeitnehmern sind es ganze 10.000 Euro. Für jeden weiteren Arbeitnehmer sind bis zu 2.000 Euro zusätzlich nachzuweisen. Die Kosten für den Antrag selbst für eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung belaufen sich auf 2.500 Euro. Einsteiger*innen in die Zeitarbeitsbranche steht allerdings nur die befristete Variante zur Verfügung, hier belaufen sich die Kosten für den Antrag auf 1.300 Euro.
Für den Betrieb einer Zeitarbeitsfirma sind zusätzliche Genehmigungen notwendig. Zunächst benötigen Sie von der Bundesagentur für Arbeit eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.
Für den Antrag auf Zulassung als Verleihfirma werden folgende Angaben und Dokumente benötigt:
- Angaben zur natürlichen und juristischen Person
- Angaben zur Zuverlässigkeit
- Auszug aus dem Handelsregister
- Gewerbeanmeldung
- Bescheinigungen der Krankenkassen und der Berufsgenossenschaft (VBG)
- Kopie des Gesellschaftsvertrags
- Gewerbezentralregisterauskunft (GZR3 und GZR4)
- Steuerliche Angaben
- Nachweis über den Antrag eines polizeilichen Führungszeugnisses
- Bonitäts- und Liquiditätsnachweise
- Muster eines Überlassungsvertrages gemäß § 12 AÜG und eines Leiharbeitsvertrages gemaß § 11 AÜG
- Liste der Leiharbeitnehmer
- Angaben zu den Leiharbeitskräften
Wir helfen Ihnen im Rahmen unserer Gründungsberatung und organisieren diese Zulassung für Sie – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Die Wahl des richtigen Standortes ist ein wichtiges Baustein für den Erfolg Ihres Vermittlungsdienstleistungsunternehmens. Dieser hängt natürlich zunächst von Ihrer Zielgruppe ab. Möchten Sie sich auf eine bestimmte Branche beschränken, ist es ratsam, sich in der unmittelbaren Nähe möglicher Kundenunternehmen niederzulassen. Ein Standort in einer mittleren bis großen Stadt ist empfehlenswert, da der Bedarf für Vermittlungsdienstleistungen dort höher ist.
Bei der des passenden Unternehmensstandorts sollten Sie aber auch Ihre Konkurrenz im Auge behalten: sind bereits viele Zeitarbeitsfirmen an Ihrem Standort tätig, sollten Sie sich genau überlegen, ob die Gründung an diesem Standort wirtschaftlich effektiv ist. Ein hoher Bestand an Leiharbeitsfirmen in einem bestimmten Gebiet kann auch für eine gute Auftragslage an diesem Standort sprechen: unternehmerischen Erfolg können Sie nur in den Regionen haben, in denen auch genug Arbeitsstellen zur Verfügung stehen. Dafür sollten Sie sich zunächst einen Überblick über die Anzahl der Stellenausschreibungen in der gewünschten Region verschaffen. Zudem sollten Sie sich die Branchen näher anschauen, in den am meisten nach Arbeitskräften gesucht wird. Vergleichen Sie dazu auch Ihr Dienstleistungsportfolio mit dem Ihrer Konkurrenten.
Vor der Gründung Ihrer Zeitarbeitsfirma sollten Sie sich Gedanken über Ihr Marketing machen. Der Markt für Personaldienstleister ist groß, die Konkurrenz ist allgegenwärtig. Sie sollten sich um ein professionelles und seriöses Auftreten bemühen und insbesondere in der Anfangszeit ein hohes Budget für Werbemittel einkalkulieren.
Im ersten Schritt sollten Sie deshalb einen seriösen Internetauftritt einrichten, auf dem sie Ihre Alleinstellungsmerkmale und Kompetenzen herausstellen. Für eine höhere Sichtbarkeit sollten sie auf eine professionelle SEO achten. Auch ein Eintrag bei Google Maps ist empfehlenswert. Mit der darin enthaltenden Bewertungsfunktion für Ihre Kunden schaffen Sie Transparenz und erscheinen damit vertrauenswürdiger.
Bei allen Marketing-Maßnahmen sollten Sie Ihre Zielgruppe im Hinterkopf behalten. Je nach Firmensitz können Sie sich auf eine spezielle Branche spezialisieren. In Deutschland ausgebildete Handwerker oder Bauarbeiter werden auch von ausländischen Firmen engagiert.
Wenn Ihr Geschäft einen positiven Verlauf nimmt, müssen Sie bald Mitarbeiter einstellen, um das zusätzliche Arbeitspensum zu bewältigen. Die Einstellung von Mitarbeitern fällt an:
- bereits bei der Gründung: Sieht Ihr Businessplan es vor, müssen Sie bereits mit der Gründung Mitarbeiter einstellen: für die Anfangszeit sollte ein Büromitarbeiter, der sich um die Organisation kümmert und Telefonate übernimmt, ausreichend sein.
- im Rahmen einer Geschäftsexpansion: Läuft Ihre Zeitarbeitsfirma gut an und planen Sie eine Expansion Ihres Geschäfts, so benötigen Sie weitere Mitarbeiter: hier ist insbesondere an die Kundenakquise und den Personalservice zu denken.
Typen des Arbeitsvertrags
Das deutsche Recht kennt unterschiedliche Arbeitsverträge. Sie geben die Beziehung zu Ihren Mitarbeitern vor und bestimmten zudem, wie Sie das Personal Ihres Unternehmens organisieren können.
Folgende Arbeitsformen gibt es:
- Vollzeit
- Teilzeit
- Jobsharing
- Minijob
- Werkstudent
- Auszubildende
- Praktikant
Zeitarbeitsfirma gründen – Buchhaltung outsourcen
Oft sind Unternehmen zur Erstellung einer Bilanz und der doppelten Buchführung nach dem HGB verpflichtet. Die Erstellung ist dabei an relativ hohe Anforderungen geknüpft.
Doppelte Buchführung
In der doppelten Buchführung müssen alle Geschäftsvorgänge exakt und zeitnah erfasst werden. Folgende Vorgänge sind in der doppelten Buchführung enthalten:
- Kontierung und Buchung der Ausgangsrechnung,
- Abstimmen der Debitoren-Konten,
- Ausdruck offener Posten,
- Kontierung und Buchung der Eingangsrechnung,
- Abstimmung der Kreditoren-Konten,
- Ausdruck der Verbindlichkeiten,
- Abstimmen der Bestände,
- Kontierung und Buchung der Kasse und
- Kontierung und Buchung der Kontoauszüge.
Outsourcing der Buchhaltung
Damit Sie sich voll auf Ihr Geschäft konzentrieren können, empfehlen wir Ihnen die Auslagerung der Buchhaltung an einen externen Dienstleister. Sie gewinnen dadurch nicht nur mehr Zeit, sich um Ihre Kunden zu kümmern, auch erhalten Sie einen Überblick über Ihre Finanzen. Zudem wird Ihnen die Haftung für die ordnungsgemäße Buchführung vom externen Dienstleister abgenommen.
Unsere zahlreichen Erfahrungen haben gezeigt, dass das Outsourcing der Buchhaltung wesentliche Vorteile mit sich bringt. Sie müssen sich nicht mehr mit den zeitaufwändigen Formalitäten befassen und haben einen Experten an Ihrer Seite, der für Ihre Rechtssicherheit sorgt.
Minimierung des Verwaltungsaufwands
Überblick Ihrer Finanzlage
Auslagerung der Haftung
Zeitarbeitsfirma eigenständig oder als Franchise-Unternehmen gründen?
Eine Zeitarbeitsfirma kann als Franchise-Unternehmen oder als eigenständige Firma gegründet werden. Bei der Franchise-Lösung übernehmen Sie die Marke und das System eines bestehenden Unternehmens. Beide Lösungen haben Vor- und Nachteile. Letztendlich kommt es auf Ihre persönlichen Präferenzen an.
Vorteile des Franchise-Systems
Ein Franchise-System hat unterschiedliche Vorteile für Sie. Indem Sie ein bestehendes funktionierendes System übernehmen, schließen Sie bestimmte Gründungsrisiken aus. Unter Umständen können Sie bereits einen Kundenstamm Ihres Franchise-Gebers übernehmen. Zudem müssen Sie sich nicht erst selbst einen guten Ruf erarbeiten. Auch die Finanzierung Ihrer Gründung wird so deutlich erleichtert.
Nachteile des Franchise-Systems
Nachteilhaft ist beim Franchising, dass Sie an einen vorgegebenen Rahmen gebunden sind und wenig Platz haben, um eigene Geschäftskonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Sie sind Abhängig von Ihrem Franchise-Geber.

Zeitarbeitsfirma gründen – Finanzierung
Bei Gründung Ihrer Verleihfirma sollten Sie über genügend Kapital verfügen, um einen professionellen und sicheren Geschäftsbetrieb gewährleisten zu können.
Idealerweise können Sie ausreichend Eigenkapital in das Unternehmen einbringen. In den meisten Fällen werden Sie jedoch auf Fremdkapital angewiesen sein. Hierzu sollte eine gut durchdachte Finanzierungsplanung erstellt werden, die alle Faktoren wie das Eigenkapital, Sicherheiten und die Auswahl des Finanzierungspartners mit einbezieht.
Die gängigste Form der Finanzierung ist die Kreditfinanzierung durch eine Bank. Angesichts der derzeit herrschenden Niedrigzinsphase wird gerne auf das Festzinsdarlehen zurückgegriffen. Sollte jedoch wider Erwarten etwas schief gehen, kann es für Sie als Gründer sehr teuer werden: Sie können zur Tilgung Ihres Kredits nämlich auch mit Ihrem privaten Vermögen haftbar gemacht werden können. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, auch andere Finanzierungsmodelle in Betracht zu ziehen. Möglicherweise kann die Finanzierung durch einen Investor die sinnvollere Option sein.
Durch einen Beteiligungsvertrag wird der rechtliche Rahmen festgelegt, der die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und dem Investor regelt.
Die typischen Beteiligungsformen sind:
- Die Beteiligung als Gesellschafter der UG oder GmbH
- Die Beteiligung als Kommanditist der UG/GmbH & Co. KG
- Die atypische stille Beteiligung
- Die typische stille Beteiligung
- Das partiarische Darlehen
Ziele des Beteiligungsvertrags:
Der Beteiligungsvertrag bestimmt das geschäftliche Verhältnis zwischen Investor und Unternehmen und eröffnet in der Regel auch die Möglichkeit weiterer Beteiligungen in der Zukunft. Damit Sie von dieser Beteiligungsform gut profitieren können, ist es bedeutend, dass der Beteiligungsvertrag möglichst vorteilhaft bezüglich Ihrer Finanzierung ausgestaltet wird. Insbesondere sollte der Ein- und Austritt des Investors aus dem Unternehmen geregelt sein. Mit einem detaillierten Beteiligungsvertrag können Sie zukünftig entstehenden Rechtstreitigkeiten ausweichen.
Gerne stehen wir Ihnen mit unserer anwaltlichen Expertise bei der rechtssicheren und lückenlosen Erstellung des Beteiligungsvertrags zur Seite. Wir übernehmen alle Schritte der Vertragsgestaltung für Sie — und das zum Festpreis.
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Anmeldung einer Marke für Ihre Zeitarbeitsfirma
Sowohl
- der Name und das Logo Ihrer Zeitarbeitsfirma
- als auch die bestimmten Angebote oder Dienstleistungen
können durch die Anmeldung einer Marke vor Nachahmungsversuchen der Konkurrenz geschützt werden.
Ist eine Marke rechtskräftig angemeldet, besteht ein bundesweiter Schutz. Sollte ein Konkurrent den rechtlichen Rahmen überschreiten, so bildet die Markenanmeldung die Rechtsgrundlage für verschiedene juristische Gegenmittel dar.
Auch eine EU-weite Markenanmeldung ist möglich.
Ablauf der Markenanmeldung
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Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung
Wir wählen in einem kostenlosen Erstgespräch die passende Marke für Sie aus.
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit
Im nächsten Schritt wird überprüft, ob die Marke auch in das jeweilige Register eingetragen werden kann. Dazu wird eine Bekanntheitsschutzprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieser wird auch eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche getätigt.
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung der Marke in das Markenregister
Zuletzt wird die Marke in das jeweilige Markenregister eingetragen. Jetzt ist Ihre Marke für die nächsten zehn Jahre geschützt. Der Zeitraum kann auch beliebig oft verlängert werden.
Ein eigener Markenname für Ihr Unternehmen oder für bestimmte Angebote kann durchaus sinnvoll sein. Sie erschaffen eine Corporate Identity im Bewusstsein Ihrer Zielgruppe und können zudem juristisch gegen Wettbewerber vorgehen, die den Ihre Marke mit ihrem Handeln verletzen.
Für eine Zeitarbeitsfirma sind die beiden folgenden Formen angemessen:
- Deutsche Marke – Bundesweiter Markenschutz
- EU-Marke – Europaweiter Markenschutz
Deutsche Marke für Ihre Zeitarbeitsfirma
Sie können eine deutsche Marke für Ihren Firmennamen, Ihre Dienstleistung oder Ihr Logo anmelden. Innerhalb des Bundesgebiets der BRD besteht für Sie Markenschutz. Begeht einer Ihrer Konkurrenten einen markenrechtlichen Verstoß, so können Sie mit unterschiedlichen Mitteln gegen ihn vorgehen.
EU-Marke für Ihre Zeitarbeitsfirma
Möchten Sie Ihr Geschäft auf den gesamten Rahmen der EU ausweiten, so empfiehlt sich die Anmeldung einer EU-Marke. Sie ähnelt der deutschen Marke, nur dass sich ihr Markenschutz auf alle EU-Mitgliedsstaaten erstreckt. Zudem ist sie etwas kostspieliger als die deutsche Marke.
Welche Marke für Ihr Unternehmen geeignet ist, hängt von Ihrem geplanten Vorhaben ab.
Benötigen Sie für Ihre Zeitarbeitsfirma einen Datenschutzbeauftragen?
Sie könnten als Inhaber einer Zeitarbeitsfirma dazu verpflichtet werden, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Bei einer Zeitarbeitsfirma ist das der Fall, wenn folgende Konditionen zutreffen:
- In Ihrem Unternehmen findet eine automatisierte Datenverarbeitung statt. Sie beschäftigen darüber hinaus mehr als neun Mitarbeiter. Eine Datenerhebung ist bereits dann automatisiert, wenn Computertechnik eingesetzt wird (§ 4f Abs. 1 Satz 3 BDSG).
- Ist die automatisierte computergetrieben Datenverarbeitung sogar Teil Ihres Geschäftsmodells, so ist die Bestellung des Datenschutzbeauftragten unabhängig von Ihrer Mitarbeiterzahl vorgeschrieben (§ 4f Abs. 1 Satz 5 BDSG).
- Verarbeiten Sie in Ihrer Firma sensible personenbezogene Daten, so müssen Sie auch dann einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn Sie keine automatisierte Datenverarbeitung betreiben (4f Abs. 1 Satz 5 BDSG). Bei einer Zeitarbeitsfirma kann das regelmäßig der Fall sein.
Zeitarbeitsfirmen sind häufig zur Bestellung eines DSB verpflichtet
Verarbeiten Sie in Ihrer Zeitarbeitsfirma personenbezogene sensible Daten, wie gesundheitliche Daten oder Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, so sind Sie zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.
Wenn nicht, sind Sie spätestens dann zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, wenn Sie mehr als neun Mitarbeiter beschäftigen.
AGB für Ihre Zeitarbeitsfirma
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für den Betrieb einer Zeitarbeitsfirma von großer Bedeutung. Sie stellen die rechtliche Grundlage für Ihre Verträge dar. Sowohl mit Ihren Geschäftspartnern, als auch mit den Arbeitnehmern. Sie werden umgangssprachlich auch als „AGB“, „Allgemeine Verkaufsbedingungen“ oder „Kleingedrucktes“ bezeichnet. Bevor Kunden mit Ihnen Geschäfte tätigen, müssen Sie Ihren AGB zustimmen.
Individuelle Geschäftsbedingungen bieten überzeugende Vorteile für Ihr Unternehmen:
- Die Verkaufsprozesse können vereinheitlicht und optimiert werden
- Sie können einen rechtlich vorteilhaften Rahmen für Ihr Geschäft schaffen
- Sie haben Rechtssicherheit für Ihre Unternehmung
Die Zeitarbeitsfirma nach Ihren Vorstellungen
Inhaltlich behandeln AGB:
- Kundenbeziehungen
- Lieferantenbeziehungen
- Beziehungen zu externen Dienstleistern oder Geschäftspartnern
Mit individuellen AGB regulieren Sie die Rechtsbeziehungen zu allen involvierten Parteien Ihres Geschäfts. Indem Sie Ihre AGB erstellen lassen können Sie einen rechtlich vorteilhaften Rahmen für Ihr Geschäft schaffen. So ist es etwa möglich, die gesetzlich vorgeschrieben Haftung für bestimmte Szenarien auszuschließen.
Typische Inhalte von AGB
AGB sollten immer so formuliert werden, dass Sie für sich den maximalen Vorteil bieten. Folgende Aspekte sind häufig Bestandteile von AGB:
- Vertragssprache
- Geltungsbereich
- Konditionen des Vertragsschlusses
- Preise
- Zahlungsbedingungen, Fristen und Verzug
- Lieferbedingungen
- Eigentumsvorbehalt
- Widerrufsbelehrung
- Umgang mit Transportschäden
- Gewährleistungsrecht
- Haftung
- Anwendbares Recht
- Gerichtsstand
- Lizenzrecht
Reputation im Internet schützen: Negative Bewertungen auf Google und Co. entfernen
Als Zeitarbeitsfirma ist ein guter Ruf im Internet für den Betrieb Ihres Geschäftes unerlässlich. Die meisten Kunden und Interessenten informieren sich Online über mögliche Geschäftspartner. Bewertungsportale wie Google und Co. stellen einen guten Ausgangspunkt für eine derartige Recherche dar.
Interessenten nutzen Portale, wie:
- Jameda
- Yelp
- Proven Expert
- Amazon
oder andere, um sich ein Bild Ihrer Leistung zu machen.
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Negative Bewertungen auf Google und Co. entfernen
Sollten Sie auf einem dieser Portale eine negative Bewertung erhalten haben, kann Ihr Geschäft nachhaltig in Gefahr sein. Auch dann, wenn die negative Bewertung eher von anderen Umständen herrührt und keine objektive Bewertung des vorgefallenen Geschehens widerspiegelt.
Wieso sind Online-Bewertungen relevant?
Die Recherche über mögliche Geschäftspartner findet auf Online-Suchmaschinen, wie Google oder Amazon statt. Im Fall der Personalvermittlung ist dies insbesondere Relevant für Ihre Arbeitnehmer, die sich häufig Online über die Vermittlungsfirma informieren.
Negative Bewertungen löschen – Sie müssen rechtlich unzulässig sein
Wenn eine negative Bewertung über Sie im Internet zu finden ist, können Sie anwaltlich dagegen vorgehen. Allerdings muss dafür eines der nachfolgenden Kriterien zutreffen:
- Der Inhalt der Bewertung entspricht nicht den Tatsachen
- Der Inhalt ist beleidigend oder anderweitig strafrechtlich-relevant
- Die Bewertung ist vollständig gefälscht
Als Kanzlei für Unternehmensrecht können wir gegen negative Bewertungen für unsere Mandanten vorgehen. In Ihrem Auftrag verfassen wir einen Notice-and-Take-Down-Letter und veranlassen somit die Löschung Ihrer negativen Bewertung.
Ablauf der Löschung einer schlechten Online-Bewertung
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Wir benötigen den Text Ihrer schlechten Bewertungen mit der entsprechenden Internetadresse und Ihrer Beschreibung des Sachverhaltes. Diesen können Sie uns einfach per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de zukommen lassen. Sie können auch über unser Kontaktformular an uns herantreten oder uns im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung anrufen.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Im nächsten Schritt prüfen wir kostenlos, wie hoch die Erfolgsaussichten zur Löschung der Bewertung sind. Das Ergebnis teilen wir Ihnen schnellstmöglich mit. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Entfernung der Bewertung beauftragen möchten.
Daraufhin wenden wir uns mit einem sogenannten notice-and-take-down-letter an das Bewertungsportal. Für Sie wird pro Bewertung ein einmaliges Pauschalhonorar fällig.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Im Normalfall wird die Bewertung bei Vorliegen guter Erfolgsaussichten seitens des Portals gelöscht.
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