Organe einer UG/ GmbH
Organe einer UG oder GmbH
Sowohl die GmbH als auch eine UG sind sog. juristische Personen. Dies bedeutet, dass sie stets selbst Vertragspartner im Geschäftsverkehr sind. Damit aber Handlungen gegenüber dritten Personen erfolgen können, braucht die GmbH oder UG Organe, die sie vertreten werden.
Geschäftsführer, Gesellschafter, Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat
Es sind gibt vier Organe zu unterscheiden :
- Geschäftsführer
- Gesellschafter
- Gesellschafterversammlung und evtl.
- Aufsichtsrat.
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