Die Organe einer UG oder GmbH

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Organe einer UG/ GmbH

Organe einer UG oder GmbH

Sowohl die GmbH als auch eine UG sind sog. juristische Personen. Dies bedeutet, dass sie stets selbst Vertragspartner im Geschäftsverkehr sind. Damit aber Handlungen gegenüber dritten Personen erfolgen können, braucht die GmbH oder UG Organe, die sie vertreten werden.

Geschäftsführer, Gesellschafter, Gesellschafterversammlung und  Aufsichtsrat

Es sind gibt vier Organe zu unterscheiden :

  • Geschäftsführer
  • Gesellschafter
  • Gesellschafterversammlung und evtl.
  • Aufsichtsrat.

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