Telefonische Erstberatung
In diesem Video geht es um Auszahlung an Gesellschafter einer UG oder GmbH. Es gibt zwei Möglichkeiten den Gewinn einer UG oder GmbH an die Gesellschafter auszuzahlen.
Zum einen gibt es die Möglichkeit der Entnahme. Was ist eine Entnahme? Bei einer Entnahme entscheidet der Gesellschafterbeschluss ob ein Teil oder der ganze Gewinn an die Gesellschafter ausgezahlt wird. Dies geschieht in Höhe der Anteile an der Gesellschaft. Wenn nur ein Gesellschafter da ist, entscheidet dieser alleine.
Was ist der Nachteil dieser Vorgehensweise? Der Gewinn muss bei der Auszahlung besteuert werden. Der Gewinn der Gesellschaft wird daher doppelt besteuert. Zum einen fällt bei der UG oder GmbH die Körperschaftssteuer an und zusätzlich zahlen die einzelnen Gesellschafter Kapitalertragssteuer bei Ausschüttung der Gewinne.
Was macht man dann? Sie können die Gewinne in der Gesellschaft belassen und müssen diese so lange auch nicht besteuern. Das ist ein steuerlicher Vorteil der Kapitlagesellschaften.
Die meisten Gesellschafter (als natürliche Person) bringen ihre Gewinne letztendlich als Geschäftsführergehalt zur Auszahlung. Bei diesem darf keine “verdeckte Entnahme” vorliegen, es muss angepasst sein und es darf nicht zu hoch sein.
Man könnte diese Problematik auch durch die Gründung einer GmbH & Co. KG umgehen. Hierbei handelt es sich um eine Personengesellschaft. Diese ist steuerlich attraktiv und die Haftung kann ausgeschlossen werden, indem eine GmbH die haftende Komplementärin der GmbH & Co. KG ist. Diese Rechtsform ist besonders investorenfreundlich, da ein Gesellschafterwechsel einfacher vollzogen werden kann.
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