GmbH: Stammkapital bei der Gründung

GmbH Einlage: Stammkapital ausgeben oder auf dem Konto behalten?
In diesem Video geht es um die Stammeinlage einer GmbH. Wie viel dürfen Sie ausgeben und wie viel müssen Sie in der Gesellschaft belassen. Die Stammeinlage, auch Einlage oder Stammkapital genannt, ist eine der wichtigsten Gründungsvoraussetzungen. Erst wenn dieser Betrag auf das Gesellschaftskonto eingezahlt worden ist und erst wenn diese Zahlung dem Registergericht nachgewiesen worden ist, trägt das Gericht die GmbH in das Handelsregister ein. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die GmbH juristisch konstituiert.
Wie hoch muss das Stammkapital der GmbH bei der Gründung sein?
Hier gibt es zwei verschiedene Zahlen die kursieren: 12.500 Euro und 25.000 Euro. Bei einer Stammeinlage von 25.000 Euro sind Sie als Gesellschafter voll und ganz enthaftet.
Gründung mit 12.500 Euro – Haftung der Gesellschafter möglich
Auf der anderen Seite können Sie bereits mit einer Einlage von 12.500 Euro gründen. Allerdings haften dann die Gesellschafter der GmbH die Einzahlung der weiteren 12.500 Euro. Wenn die GmbH in Zahlungsschwierigkeiten geraten sollte, haften die Gesellschafter dann auf die 12.500 Euro und müssen diese nachzahlen. Es kann in einem solchen Fall dazu kommen, dass die Gesellschafter wegen der verspäteten Einlage der zweiten 12.500 Euro Zinsen zahlen müssen.
Muss die Stammeinlage in der GmbH belassen werden?
Sie dürfen auch mit der Stammeinlage wirtschaften und diese ausgeben. Aber auch hier gilt: Belassen Sie daher genügend Geld in der GmbH, so dass Sie damit auch wirtschaften können. Sobald die Gesellschaft zahlungsunfähig ist, sind Sie verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen oder sind in der Situation, Geld in die Gesellschaft nachschießen zu müssen.
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