5 Gründe für eine “Mini-GmbH”

Sehr oft sind es diese 5 Vorteile, die Start-Ups zur Gründung einer sogenannten “Mini-GmbH” bewegen:
AUSSCHLUSS IHRER PERSÖNLICHEN HAFTUNG
Ihre persönliche Haftung ist genau wie bei der GmbH beschränkt (§§ 13, 5a GmbHG). Sie haften nur mit einigen Ausnahmen nicht mit Ihrem persönlichen Vermögen.
EIGENE RECHTSPERSÖNLICHKEIT
Die UG tritt im Rechtsverkehr selbständig auf. Geschäfte werden nicht in Ihrem Namen, sondern im Namen der Gesellschaft abgeschlossen.
STEUERERSPARNISSE
Die UG wird als Sonderform der GmbH ist steuerlich ebenso behandelt (§ 1 Abs. 1 KStG). Damit unterliegt sie der Körperschaftssteuer, die im Moment lediglich 15% beträgt.
UNKOMPLIZIERTE VERÄUßERUNG
Betreibt die UG ein Unternehmen und soll dieses verkauft werden, reicht es aus, wenn die Gesellschafter ihre Anteile an den Erwerber abtreten.
1 EURO STAMMKAPITAL – GERINGERE GRÜNDUNGSKOSTEN
Der größte Vorteil gegenüber der Gründung einer GmbH ist ganz klar das niedrige Mindeststammkapital von einem Euro. Die Gründung ist günstiger. Die GmbH ist hingegen die profiliertere Rechtsform.
UG Gründung mit Rechtsanwalt
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