Alkohol am Steuer

Neben überhöhter Geschwindigkeit ist Alkohol die Hauptursache für schwere Verkehrsunfälle. Obwohl vielen Kfz-Fahrern die große Gefahr bewusst ist, setzen sie sich alkoholisiert hinter das Steuer. Dabei reicht schon eine vergleichsweise geringe Menge an Alkohol von beispielsweise zwei Gläsern Bier, dass die Fahrtauglichkeit erheblich beeinträchtigt wird. So ist in diesem Fall die Reaktionsfähigkeit des Fahrzeugführers eingeschränkt. Auch Bewegungsabläufe und die Koordinationsfähigkeit sind gestört. Weitere Ausfallerscheinungen unter Alkoholeinfluss sind u. a. eine getrübte räumliche Wahrnehmung und ein unscharfes Sichtfeld.

Verkehrsunfall in der Probezeit

Wenn Fahranfänger ihre Führerscheinprüfung bestanden haben und den “Lappen” ausgehändigt bekommen, ist die Freude groß. Endlich alleine Autofahren, endlich mobil und flexibel sein. Doch bei aller Euphorie: Fahranfänger müssen im Straßenverkehr besondere Vorsicht walten lassen. Da ihnen die Erfahrung beim Autofahren fehlt und sie häufig ihre Fähigkeiten überschätzen, ist das Unfallrisiko hoch. In der Probezeit, die zwei Jahre dauert, sollen Führerscheinneulinge ihre Fahrtauglichkeit unter Beweis stellen. Vergehen im Straßenverkehr werden daher streng geahndet, insbesondere, wenn es zu einem Unfall kommt.

B-Verstoß in der Probezeit

Haben Fahranfänger den Führerschein erworben, beginnt für sie die sogenannte Probezeit. Diese erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Jahren und wurde im November 1986 eingeführt. Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und die Unfallgefahr zu mindern, sollen Fahranfänger lernen, vorausschauend und rücksichtsvoll zu fahren. Nicht selten führt die fehlende Erfahrung im Straßenverkehr der Führerscheinneulinge zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und zu Unfällen. Deswegen sieht das Verkehrsrecht innerhalb dieser zwei Jahre bei Vergehen im Straßenverkehr härtere Sanktionen vor.

A-Verstoß in der Probezeit

Seit dem 1. November 1986 gilt für Führerscheinneulinge die zweijährige Probezeit. Hintergrund dieser Regelung ist die Reduzierung des Unfallrisikos und der Gefährdung des Straßenverkehrs. Fahranfänger haben aufgrund mangelnder Erfahrung noch nicht das Gespür für das Verkehrsgeschehen wie langjährige Führerscheinbesitzer. So verhalten sie sich oft fahrlässig und schätzen ihre Kompetenzen beim Autofahren falsch ein. In der Probezeit sollen Fahranfänger lernen, das Fahrzeug alleine zu beherrschen und sich dem Straßenverkehr angemessen zu verhalten. Aus diesem Grund werden verkehrsrechtliche Vergehen strenger geahndet als bei langjährigen Führerscheinbesitzern.

Nebelscheinwerfer

Um Unfälle zu vermeiden und somit die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten, können einige Vorkehrungen getroffen werden. Dazu gehört neben einer aufmerksamen und konzentrierten Fahrweise des Kfz-Führers auch die Austattung eines Kraftfahrzeuges. Speziell die Beleuchtungseinrichtungen sind von großer Wichtigkeit. Während Beleuchtungen wie Fernlicht, Abblendlicht, Standlicht oder Nebelschlussleuchten gesetzlich vorgeschrieben sind, sind Nebelscheinwerfer als Ausstattung nicht verpflichtend. Dennoch ist der Einbau von Nebelscheinwerfern sinnvoll.

Nebelschlussleuchte

Extreme Wetterverhältnisse wie Starkregen oder Nebel beeinträchtigen die Sicht vieler Fahrzeugführer. Die Sichtweite ist oftmals erheblich eingeschränkt und das vorausfahrende Kfz schwer oder sogar überhaupt nicht erkennbar. Auch man selber bzw. das Fahrzeug wird vom Hintermann kaum gesehen. Um der daraus resultierenden Unfallgefahr vorzubeugen, kann die Nebelschlussleuchte als Warnzeichen eingeschaltet werden. Für den Fall, dass die Nebelschlussleuchte betätigt ist, wird dies im Fahrzeug durch eine gelbe oder orangefarbene Kontrollleuchte angezeigt.

Gerichtsprozesse beim eröffneten Insolvenzverfahren

Nicht selten werden zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch Gerichtsprozesse anhängig sein, die vom oder gegen den Schuldner als Prozesspartei geführt werden. Wie es um diese Verfahren bestellt ist und wie es weitergeht, soll in dem folgenden Beitrag aufgezeigt werden.

Rechts überholen

“Darf ich auf der rechten Spur überholen?” oder “Wann darf ich rechts überholen?” sind Fragen, die sich die meisten Kfz-Fahrer irgendwann einmal stellen. Überholen bedeutet grundsätzlich, dass ein schnelleres Fahrzeug ein langsameres Kfz einholt und an diesem vorbeifährt. Demnach findet ein Überholmanöver nicht nur statt, wenn sich ein Fahrer mit seinem Kfz auf der Autobahn auf der linken Spur einordnet, um ein Fahrzeug auf der rechten Spur zu überholen. Auch wenn der Fahrer das Rechtsfahrgebot einhält, jedoch an langsameren Autos, die sich auf der linken Fahrbahn befinden, vorbeifährt, bedeutet dies Überholen.

Raser und Drängler

Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit ist insbesondere auf den Autobahnen in Deutschland zur Normalität geworden. Obwohl die Gefahr eines Verkehrsunfalls enorm steigt, hält es viele Autofahrer nicht davon ab, über die Fahrbahnen zu rasen, um schneller am Ziel anzukommen. Da nicht jeder Verkehrsteilnehmer das Gaspedal “bis zum Anschlag durchdrückt”, bleibt es nicht aus, dass Raser langsamer fahrende Kfz vor sich haben und so am schnellen Fahren gehindert werden. Stellt sich ein langsames Fahrzeug dem Raser “in den Weg”, reagiert dieser häufig ungehalten.