Webshop mit einer UG (haftungsbeschränkt)
Erst in 2008 hat der Gesetzgeber auf die Bedürfnisse des modernen Unternehmertums reagiert und mit einer Sonderregelung die Unternehmergesellschaft geschaffen. Für diese Rechtsform kann eine beschränkte Haftung für den Inhaber bereits mit einem Stammkapital von 1€ hergestellt werden.
Wann eignet sich die UG für Ihren Onlineshop?
Wenn Sie eine beschränkte Haftung für Ihren Onlineshop herstellen möchten, aber gleichzeitig von den Anforderungen an das Stammkapital von 12.500€ / 25.000€ abgeschreckt sind, ist die UG die beste Wahl. Bis auf Ihre persönlichen Haftpflichten als Geschäftsführer sind Sie von der Haftung befreit.
Wann ist die UG nicht für Sie geeignet?
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Kapitalgesellschaft und als handelsrechtliche Firma zur doppelten Buchführung verpflichtet. Wenn Sie im B2B-Bereich verkaufen möchten, kann eine GmbH einen besseren Eindruck bei Ihren Kunden machen.
Eröffnung Ihres Onlineshops als GmbH
Unter Unternehmern ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine beliebte Rechtsform (GmbH).
Der Gesetzgeber sieht die Leistung einer Stammeinlage von 12.500 € oder 25.000€ vor. Entscheiden Sie sich für die Variante mit 12.500€, fungiert Ihr Unternehmen zwar mit einer beschränkten Haftung. Allerdings haften Sie mit der Restsumme bis zu den vollständigen 25.000€ privat für betriebliche Schulden: Zahlen Sie bei der Gründung 20.000€ ein, haften Sie im Insolvenzfall für weitere 5.000€ privat.
Vorteile der GmbH
Generell profitiert die GmbH von einem hohen Ansehen. Durch das solide Stammkapital sowie die beschränkte Haftung zeugt sie von Seriosität.
Nachteile der GmbH
Die hohe Stammeinlage von 25.000€ ist für Erstgründer manchmal etwas zu hoch. Wenn Sie dennoch eine beschränkte Haftung herstellen möchten, ist die UG (haftungsbeschränkt) eine gute Alternative.
Ihren Online-Versand als GmbH & Co. KG gründen
Haben Sie als Onlineshop-Betreiber bereits Erfahrungen gesammelt und können von der ersten Stunde an hohe Gewinne erwarten, könnte die GmbH & Co. KG eine gute Wahl sein. Vor allem dann, wenn Sie Familienmitglieder oder Investoren an Ihrem Geschäft teilhaben lassen möchten.
Was spricht für die GmbH & Co. KG?
Eine GmbH & Co. KG vereint die beschränkte Haftung einer GmbH mit steuerlichen Vorteilen. Nicht-geschäftsführende Gesellschafter können als Kommanditisten am Geschäftserfolg beteiligt werden. Auf ihre entnommenen Gewinne zahlen diese Gesellschafter lediglich Steuern in höhe ihres persönlichen Einkommenssteuersatzes. Bei einer einfachen GmbH oder UG läge dieser Steuersatz bei über 50%.
Was spricht gegen eine GmbH & Co. KG?
Als nachteilig wird bei der GmbH & Co. KG häufig der doppelte Verwaltungsaufwand empfunden. Da es sich um zwei Gesellschaften handelt, die einzeln voneinander gegründet und verwaltet werden, besteht ein doppelter Gründungs- und Verwaltungsaufwand.
Es werden zwei Buchführungen gepflegt, denn die beiden unabhängigen Unternehmen werden erst durch eine Abstimmung der Gesellschaftsverträge zu einer wirtschaftlichen Einheit. Zudem besteht die Hürde von 12.500€ / 25.000€ an das Stammkapital der Gesellschaft.
Alternative: Ihren Onlineshop als UG & Co. KG gründen
Alternativ zur GmbH & Co. KG kann ein Onlineshop als UG & Co. KG gegründet werden. Die steuerlichen Vorteile der Mischform bleiben bestehen, während eine Anforderung an das Stammkapital von lediglich 1€ besteht.
Positive Aspekte der UG & Co. KG
Auch bei der UG & Co. KG können steuerlich-vorteilhafte Entnahmemöglichkeiten realisiert werden. Investoren oder Familienmitglieder können als Kommanditisten der KG beteiligt werden und Gewinne zu ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz entnehmen. Bei der einfachen UG oder GmbH läge die Besteuerung bei über 50%.
Negative Aspekte der UG & Co. KG
Da auch die UG & Co. KG aus zwei Gesellschaften besteht, müssen beide Gesellschaften gegründet und verwaltet werden. Die Gründung ist dadurch einerseits teuer. Andererseits ist der Verwaltungsaufwand höher und formal aufwendiger.
Webshop als Einzelunternehmer gründen
Die Gründung eines Onlineshops ist auch als Einzelunternehmer möglich. Die Gründung und die Verwaltung sind nicht aufwendig. Allerdings besteht die Gefahr der Privatinsolvenz, da sie für die betrieblichen Schulden mit Ihrem Privatvermögen haften.
Vorteile eines Einzelunternehmens
Ein Einzelunternehmen ist zumindest zu Beginn keine handelsrechtliche Firma. Daher bedarf es lediglich einer Einnahmen-Überschussrechnung, die relativ simpel ist. Zudem wird kein Geschäftskonto benötigt. Gründer fühlen sich meistens frei in der Gestaltung und profitieren von den geringen Formalitäten.
Nachteile eines Einzelunternehmens
Beim Betrieb eines Onlineshops als Einzelunternehmer besteht zu jeder Zeit das Risiko der Privatinsolvenz. Für betriebliche Schulden haften Sie vollumfassend Ihrem Privatvermögen.
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