Pendelt die Rechtsformwahl für Ihr Unternehmen zwischen der GmbH und der GmbH & Co. KG, konzentrieren Sie sich bereits auf zwei sehr beständige Gesellschaftsformen. Bei beiden Rechtsformen ist die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Sie als gründender Gesellschafter haften in der Regel nicht persönlich.
Während die klassische GmbH sich über Jahrzehnte hinweg als beständige und vertrauenswürdige Rechtsform einen ausgezeichneten Ruf aufbaute, galt die juristisch konstruierte GmbH & Co. KG längere Zeit als Exote. Erst die stetig durch die Rechtsprechung gefestigten Vorteile, ließen einen Wandel vom einstigen Exoten zu einer durch Leistung gestärkten Rechtsform zu. Durch diese Entwicklung ist die GmbH & Co. KG mittlerweile auch in Gründerkreisen sehr populär.
Für die Wahl der passenden Gesellschaftsform sind Ihre Wünsche und Vorstellungen als Gründer entscheidend. In der Praxis gleicht kein Gründungsprozess dem anderen. Zu unterschiedlich sind die Visionen der zukünftigen Selbstständigkeit eines jeden Gründers. Die passende Rechtsform für Ihre Gesellschaft lässt sich aus diesem Grund vorab nicht pauschal bestimmen. Maßgeblich für die Wahl der passenden Gesellschaftsform ist eine einzelfallabhängige Gesamtbetrachtung, der eine Abwägung Ihrer Interessen zugrunde liegt.
Dennoch weisen die Rechtsformen der GmbH und der GmbH & Co. KG einige signifikante Unterschiede auf, anhand derer sich eine grundlegende Richtung aufzeigen lässt.
Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass die GmbH & Co. KG für Ihr Vorhaben die empfehlenswerte Rechtsform darstellt, wenn Sie
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Bei den Modalitäten der Aufnahme von neuen Gesellschaftern und Investoren liegt die GmbH & Co. KG gegenüber der GmbH klar im Vorteil. Bei der GmbH bedarf es zur Aufnahme neuer Gesellschafter oder Investoren einer notariell beurkundeten Änderung der Gesellschaftssatzung. Bei der GmbH & Co. KG hingegen entfällt das Erfordernis der notariellen Beurkundung. Zur Aufnahme neuer Gesellschafter oder Investoren bedarf es lediglich der Satzungsänderung, die anschließend notariell zum Handelsregister angemeldet werden muss (§ 162 HGB). Die Aufnahme neuer Gesellschafter und Investoren bei der GmbH & Co. KG ist somit stark vereinfacht.
Nach wie vor genießt die GmbH einen sehr guten Ruf im Geschäftsverkehr. Allerdings liegt die GmbH & Co. KG bei der Reputation mittlerweile leicht vorn. Grund hierfür sind die höheren Verwaltungskosten. Augenscheinlich begründen diese zunächst einen Nachteil gegenüber der GmbH. In der Praxis dienen sie allerdings als Nachweis für eine von Erfolg und Bestand geprägte Gesellschaftsform.
Auch in der Gewinnbesteuerung liegt die GmbH & Co. KG vorn. Die Gewinne sämtlicher Gesellschafter unterliegen lediglich der Besteuerung mit dem individuellen Einkommensteuersatz. Bei der GmbH werden Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter grundsätzlich mit der Körperschaftsteuer und der Kapitalertragsteuer besteuert.
Anders als bei der GmbH können Verluste der GmbH & Co. KG mit Gewinnen aus anderen Einkunftsquellen verrechnet werden. Auch in diesem Punkt ist die GmbH & Co. KG vorteilhafter.
Auch im Hinblick auf die Gewerbesteuer ist die GmbH & Co. KG die vorteilhaftere Gesellschaftsform. Die GmbH ist in aller Regel vollumfänglich zur Entrichtung der Gewerbesteuer verpflichtet. Die GmbH & Co. KG hingegen verfügt als Personengesellschaft über einen Freibetrag von 24.500 € pro Jahr. In den darauffolgenden Geschäftsjahren profitiert sie zudem von einer günstigen Staffelungsregelung.
Die aktuelle Rechtsprechung lässt zudem interpretieren, dass die GmbH & Co. KG ebenfalls mit Blick auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer die vorteilhaftere Rechtsform darstellt.
Während der Kauf einer GmbH kein Abschreibungspotenzial schafft, erlaubt der Kauf einer GmbH & Co. KG dem Käufer die Abschreibung des Kaufpreises. Während der Käufer von dem Abschreibungspotenzial profitiert, führt es in der Praxis zu deutlich höheren Verkaufspreisen, die ebenfalls dem Verkäufer zugute kommen.
Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr darüber wann die GmbH für Ihre Gesellschaft die richtige Rechtsform ist.