Auflösung einer GmbH

Hallo, ich habe vor 2 Monaten mit 2 Partnern eine GmbH gegründet um ein karitatives Filmprojekt zu realisieren. Jetzt ist einer der Partner erkrankt und das Filmprojekt kann so nicht mehr realisiert werden. Deshalb macht die GmbH keinen Sinn mehr. Die GmbH hat noch keine Ausgaben, Verbindlichkeiten oder Kosten verursacht. Kann man solch eine GmbH eventuell direkt wieder auflösen?
Viele Grüße Verena Amtstätter

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    Man unterschiedet drei alternative Beendungsarten: Auflösung, Liquidation und Löschung.
    Die Liquidation folgt §§ 60 Abs. 1 Nr. 2, 66 ff. GmbHG, die Auflösung ohne Sperrjahr ohne Vermögenslosigkeitsvermerk § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG und die Löschung ohne Sperrjahr wegen Vermögenslosigkeit § 60 Abs. 1 Nr. 7 GmbHG, § 394 FamFG)

    Was für Sie infrage kommt, kann nur im Einzelfall geklärt werden. Sie befinden sich hier aber im öffentlichen Forum für allgemeine Fragen, das für jeden Nutzer einsehbar ist. Bitte wenden Sie sich für Rechtsrat im Einzelfall an unser Team unter 0221 6777 00 55 oder koeln@anwalt-kg.de
    Beste Grüße

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