Guten Tag,
Wir wollen einen CSC Verein gründen, was kommen für Kosten auf uns zu und dürfen wir uns ein Gehalt auszahlen?
Viele Grüße
Nicole Drießen
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2024-04-23 03:40:292024-04-23 03:40:29CSC Gründung
1Antwort
Annette Vollmers-Stich says:
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
die Kosten der Vereinsgründung betragen bei uns im Paket “rechtsicher” (anwaltliche Beratung und Begleitung) 699,.€ netto und im Paket “Plus”, in dem wir den gesamten Gründungprozess übernehmen 949,- € netto.
Der CSC Vorstand darf ein Gehalt beziehen. Allerdings ist dieses nach § 17 Abs. 1 KCanG auf Minijobniveau beschränkt.
Beste Grüße
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen? Hinterlasse uns Deinen Kommentar!
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
die Kosten der Vereinsgründung betragen bei uns im Paket “rechtsicher” (anwaltliche Beratung und Begleitung) 699,.€ netto und im Paket “Plus”, in dem wir den gesamten Gründungprozess übernehmen 949,- € netto.
Der CSC Vorstand darf ein Gehalt beziehen. Allerdings ist dieses nach § 17 Abs. 1 KCanG auf Minijobniveau beschränkt.
Beste Grüße