Beendigung der GmbH ohne Sperrjahr

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde meine vermögensverwaltende GmbH gern zeitnah aufgeben. Die GmbH hat dieses Jahr noch mit Wertpapieren gehandelt, wird aber zeitnah keine Aktivität mehr entfalten. Das Stammkapital ist aufgebraucht und ein Gesellschafter-Darlehen weit überwiegend zurückgezahlt. Steuerliche Nachzahlungen erwarte ich weder für dieses noch für das vergangene Jahr. Wäre es möglich, bei der vvGmbH eine Auflösung ohne Sperrjahr durchzuführen? Und falls ja, benötige ich dann noch die Buchhaltung und einen Abschluss für 01.01.2022 bis jetzt sowie die Steuererklärungen für 2022?

Vielen Dank schon Mal für die Auskunft. Im Falle dessen Sie mich vorliegend unterstützen können, würde ich Sie ggf gern mandatieren.

Mit freundlichen Grüße
Daniel Purbs

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrteR FragestellerIn,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Gerne unterstützen wir Sie bei der Beendigung Ihrer GmbH. Ob Vermögenslosigkeit vorliegt kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Als erste Orientierung empfehlen wir die Lektüre unseres Infoblatts zur Vermögenslosigkeit https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2019/01/Beendung-ohne-Sperrjahr-Infoblatt-Vermögenslosigkeit.pdf
    Ihre weiteren Fragen können Sie auch mit einem meiner Kollegen und Kolleginnen in einem kostenfreien Erstgespräch klären.
    Schreiben Sie uns eine E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de oder reservieren Sie sich hier direkt einen Termin zur kostenfreien Beratung
    https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/termin/
    Viele Grüße

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