Firmenschließung

Guten Tag,
wir sind ein Einzelunternehmen , ohne Handelsregistereintrag, Handwerksbetrieb und planen zu 30.05.24 zu schließen. Da wir keinen HR Eintrag haben können wir das Gewerbe schlicht beim Gewerbeamt abmelden? Was gibt es wichtiges zu beachten?
Herzlichen Dank

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in
    Kleingewerbetreibende ohne Handelsregistereintrag nehmen die Abmeldung des Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt vor. Auch das Finanzamt ist zu informieren: Es muss über die Einstellung der Geschäftstätigkeit informiert werden. Die Eintragung in die Handwerksrolle ist für bestimmte Handwerksbetriebe verpflichtend. ggf. wäre auch diesbezüglich Handlungsbedarf, was wir von hier aus aber nicht beurteilen können.
    Beste Grüße

    Sozialversicherungsträger informieren:

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