Im Augenblick ist mein Wohnsitz noch in Frankreich

Guten Tag,
habe ich das Recht, mit meinem augenblicklichen Wohnsitzin Frankreich, ein Einzelunternehmen zu günden?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Herr H.,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung mit Auslandsbezug. Grundsätzlich kann jeder EU-Bürger in Deutschland ein Unternehmen gründen. Man unterscheidet Gründungen aus dem Ausland, Gründungen durch einen Ausländer und Gründungen durch eine ausländische Gesellschaft. Sie werden bei einer Gründung aus dem Ausland von uns vor Ort vertreten. Dazu wird eine Gründungsvollmacht von uns erstellt. Diese Vollmacht muss in Ihrem Aufenthaltsland notariell beurkundet werden.

    Bei Gründungen mit Auslandsbezuge gilt es einige Besonderheiten zu beachten. Ihre Fragen können Sie mit einem meiner Kollegen und Kolleginnen in einem kostenfreien Erstgespräch klären.
    Schreiben Sie uns eine E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de oder reservieren Sie sich hier direkt einen Termin zur kostenfreien Beratung
    https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/termin/

    Beste Grüße

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