Ich habe eine Ltd. & Co.KG.
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Diese wird auf Ihrer Webseite nicht angesprochen.
Geht hierbei das Löschungsverfahren ebenso?
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Sehr geehrter Herr Fragesteller,
grundsätzlich betreuen wir die Löschung von deutschen Gesellschaften. Dazu gehört auch die Co. KG. In Ihrem Fall ist jedoch die Komplementärin der Co. KG eine englische Limited. Diese Gesellschaftsform können wir nicht beenden, weswegen Sie sich an eine englische Kanzlei wenden müssen. Was die Co. KG angeht, so verhält sich die Löschung gleich zum Vorgang bei einer GmbH & Co. KG.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Andre Kraus