Löschung e.K
Guten Tag,
Ich habe mich im Jahr 2012 Selbständig gemacht im Bereich der Systemgastronomie. Es erfolgte ein Eintrag ins Handelsregister.
2015 habe ich dann die Insolvenz begonnen und im November 2020 habe ich diese mit Erteilung der RSB beendet.
Diese “Firma” wird allerdings noch immer gelistet und das möchte ich nicht.
Wie sieht es hier aus ?? Muss hier ein Sperrjahr eingehalten werden.
Wenn ich die Löschung über Ihre Kanzlei in Auftrag gebe, welche Kosten kommen auf mich zu?
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Humborg
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!