Werden bereits bestehende Fahrzeuge und Waren estando dem Stammkapital angerechnet?
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2020-09-20 20:27:152020-09-20 20:27:15Waren und Fahrzeuge
1Antwort
Lorena Klee says:
Sehr geehrter Fragensteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider ist es mir nicht ersichtlich, welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat. Im Falle einer GmbH ist die sogenannte Sachgründung möglich, das Stammkapital wird dabei durch Einbringen von Vermögensgegenständen aufgewertet. Möchten Sie Ihr Unternehmen neu gründen, bieten wir ihnen gerne unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung an, Sie erreichen uns dazu per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de oder telefonisch unter der angegebenen Rufnummer.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Lorena Klee
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Sehr geehrter Fragensteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider ist es mir nicht ersichtlich, welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat. Im Falle einer GmbH ist die sogenannte Sachgründung möglich, das Stammkapital wird dabei durch Einbringen von Vermögensgegenständen aufgewertet. Möchten Sie Ihr Unternehmen neu gründen, bieten wir ihnen gerne unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung an, Sie erreichen uns dazu per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de oder telefonisch unter der angegebenen Rufnummer.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Lorena Klee