GmbH & Co.KG Löschung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beabsichtigen unsere GmbH & Co.KG, wegen unnötiger Belastung, Steuerberater usw. löschen zu lassen. Die Co.KG wurde gegründet nach einer Autohaus GmbH, wegen stiller Reserven. Vorhanden ist nur noch das Autohaus-Gebäude.
Unter welchen Umständen lässt sich diese Co.KG löschen, liquidieren usw.? Welche Kosten und Unterlagen wären ggf. notwendig?

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Dattenberg

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrteR FragestellerIn,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Ohne Sperrjahr kann die Gesellschaft nur bei Vermögenslosigkeit beendet werden. Das heißt, sie hat keine Schulden, keine laufenden Verpflichtungen, kein Vermögen und ist steuerliche unbedenklich. Wenn es, wie Sie sagen, eine Firmenimmobilie gibt liegt z.B. keine Vermögenslosigkeit vor.

    Über Alternativen, benötigte Unterlagen usw. können Sie gerne mit einem meiner Kollegen und Kolleginnen in einem kostenfreien Erstgespräch reden.
    Schreiben Sie uns eine E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de oder reservieren Sie sich hier direkt einen Termin zur kostenfreien Beratung
    https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/termin/
    Viele Grüße

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