GmbH in Vorgründung auflösen
Kann man, wenn die Einlagen NICHT bezahlt sind, eine GmbH in der Vorgründschaft schließen? (Da sie ja nicht offiziell ist.)
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Sehr geehrter Fragesteller
die Nichtzahlung der Stammeinlage verhindert die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Vorsicht ist geboten, wenn die Vor-GmbH nach notarieller Beurkundung der Gründung Geschäfte tätigt. Den Gesellschaftern drohen dann Haftungsrisiken.
Beste Grüße