GmbH in Vorgründung auflösen

Kann man, wenn die Einlagen NICHT bezahlt sind, eine GmbH in der Vorgründschaft schließen? (Da sie ja nicht offiziell ist.)

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller
    die Nichtzahlung der Stammeinlage verhindert die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Vorsicht ist geboten, wenn die Vor-GmbH nach notarieller Beurkundung der Gründung Geschäfte tätigt. Den Gesellschaftern drohen dann Haftungsrisiken.
    Beste Grüße

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