Kann man, wenn die Einlagen NICHT bezahlt sind, eine GmbH in der Vorgründschaft schließen? (Da sie ja nicht offiziell ist.)
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2022-09-22 09:30:432022-09-22 09:30:43GmbH in Vorgründung auflösen
1Antwort
Annette Vollmers-Stich says:
Sehr geehrter Fragesteller
die Nichtzahlung der Stammeinlage verhindert die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Vorsicht ist geboten, wenn die Vor-GmbH nach notarieller Beurkundung der Gründung Geschäfte tätigt. Den Gesellschaftern drohen dann Haftungsrisiken.
Beste Grüße
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Sehr geehrter Fragesteller
die Nichtzahlung der Stammeinlage verhindert die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Vorsicht ist geboten, wenn die Vor-GmbH nach notarieller Beurkundung der Gründung Geschäfte tätigt. Den Gesellschaftern drohen dann Haftungsrisiken.
Beste Grüße