Löschung 2-er UG’s

Sehr geehrte Herren,
ich habe 2 UG’s (eine Wirtschaftsjahr 01.7.-30.06. und eine mit Wirtschaftsjahr 01.01.-31.12.) welche ich gern löschen lassen möchte. Beide sind “mittellos” und schuldenfrei. Mit der letzten Rechnung jetzt im Mai sind sie entschuldet. Allerdings sind auf dem Konto noch ca. 3.000 EUR drauf für Buchhaltungsabschluß durch den Steuerberater und dem Finanzamt geschuldete Mehrwertsteuer. Zählt dieses Bankguthaben auch zu den 250 EUR Bagatellvermögen, oder sind es nicht vielmehr Rücklagen für die Auflösung/Löschung der UG’s ?
Diese UG’s möchte ich gern löschen lassen, aber mein Steuerberater kennt diese Form der Austragung nicht, nur die Liquidation … solange will ich aber nicht warten.
Vielen Dank
Freundliche Grüße
Sylvia Weiß

1 Antwort
  1. RA Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Frau Weiß,

    vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Kanzlei. Die Beendung ohne Sperrjahr wegen Vermögenslosigkeit hat zwei Voraussetzungen: Das Fehlen von Schulden sowie von Vermögen. Zu dem Vermögen der Gesellschaft zählt, neben dem Barvermögen, auch alle absoluten Rechte der Gesellschaft, Forderungen der Gesellschaft, sowie Rücklagen. Gerne können wir Sie ausführlich zur Vermögenslosigkeit Ihrer Gesellschaft beraten und besprechen, ob die 3000 Euro Rücklagen Ihrer Gesellschaft als Vermögen zu beachten sind oder ob die Auflösung/Löschung Ihrer UG’s problemlos vonstatten gehen kann.
    Rufen Sie uns dazu einfach an, oder schreiben Sie uns eine Email mit Ihren Terminwünschen, wir kontaktieren Sie dann zur Beratung, alles im Rahmen des kostenlosen Erstberatungsgesprächs.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Andre Kraus

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