Guten Tag,
kann die Einlage von 25.000 Euro im Geschäftsbetrieb verwendet werden, oder muss sie als Einlage in voller Höhe auf der Bank verbleiben?
Mit freundlichen grüßen
Leon Balk
Sie können über die Einlage in voller Höhe für Unternehmenszwecke verfügen. Das heißt, dass Sie die Einlage vollständig für Ausgaben der UG / GmbH oder beispielsweise für Investitionen verbrauchen können.
Dabei sollte lediglich beachtet werden, dass die Einlage immer für die Deckung der laufenden Kosten ausreicht.
Also zahlen Sie diese auf das Konto der GmbH ein und verbrauchen sie dann.
Mehr Informationen zur GmbH finden Sie hier: https://anwalt-kg.de/gesellschaftsrecht/gmbh-gruendung/
Mit freundlichen Grüßen
RA A. Kraus
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Sehr geehrter Herr Balk,
Sie können über die Einlage in voller Höhe für Unternehmenszwecke verfügen. Das heißt, dass Sie die Einlage vollständig für Ausgaben der UG / GmbH oder beispielsweise für Investitionen verbrauchen können.
Dabei sollte lediglich beachtet werden, dass die Einlage immer für die Deckung der laufenden Kosten ausreicht.
Also zahlen Sie diese auf das Konto der GmbH ein und verbrauchen sie dann.
Mehr Informationen zur GmbH finden Sie hier: https://anwalt-kg.de/gesellschaftsrecht/gmbh-gruendung/
Mit freundlichen Grüßen
RA A. Kraus