GmbH Einlage ausgeben?

Sehr geehrter Herr Kraus,

ich möchte eine GmbH oder UG gründen. Eine Frage habe ich im Vorfeld noch. Muss ich die 25.000 € Stammeinlage in der Gesellschaft belassen? Oder kann ich sie ausgeben? Ich kriege keine eindeutige Antwort auf diese Frage..

MfG
AriK

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    diese Frage wird von unseren Mandanten besonders häufig gestellt. Die Antwort lautet: Sie dürfen das Stammkapital komplett ausgeben – es muss nicht zurückbehalten werden. Tätigen Sie die Ausgaben für den Gesellschaftszweck.

    Es ist deshalb ein gängiger Irrtum, dass die GmbH ihr Stammkapital von 25.000 € auf dem Konto vorhalten muss. Auch wenn Sie die GmbH z. B. eines Tages beenden möchten, müssen Sie das Stammkapital nicht “auffüllen”.

    Allerdings sollten Sie angesichts der Verschleppungshaftung immer genug Kapital haben, um die Ausgaben der GmbH zu tätigen. Anderenfalls sind Sie als Geschäftsführer verpflichtet, einen Insolvenzantrag über das Vermögen der GmbH (nicht Ihr eigenes – dies bleibt außen vor!) zu stellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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