GmbH -> Haftung eines Gesellschafters bei Einz. 12500 € bei Gründung

Hallo,
es soll eine GmbH mit einem Gesellschafter gegründet werden.
Der Alleinige Gesellschafter zahlt zur Gründung 12500€ auf das Konto der Neu-GmbH in das Stammkapital ein, also 50%.

Mit welchem Betrag / in welcher Höhe ist der Gesellschafter dann in der Folge bis zur kompletten Einzahlung in Höhe von 25.000 € in das Stammkapital im Haftungsfall haftbar?

Nur mit den restlichen 12.500,- € also bis zu den vollen 25.000 oder persönlich und unlimitiert?

b) wie sieht es mit der Haftung des Gesellschafters im Falle einer UG aus

Vielen Dank für eine Rückinfo

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    a) Bei Einzahlung von 12.500 € bei einer GmbH haftet der Gesellschafter mit weiteren 12.500 € bis zu deren Einzahlung.

    b) Bei Einzahlung von 12.500 € bei einer UG (oder jedes anderen Betrags) entfällt jede Haftung.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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