GmbH -> Haftung eines Gesellschafters bei Einz. 12500 € bei Gründung
Hallo,
es soll eine GmbH mit einem Gesellschafter gegründet werden.
Der Alleinige Gesellschafter zahlt zur Gründung 12500€ auf das Konto der Neu-GmbH in das Stammkapital ein, also 50%.
Mit welchem Betrag / in welcher Höhe ist der Gesellschafter dann in der Folge bis zur kompletten Einzahlung in Höhe von 25.000 € in das Stammkapital im Haftungsfall haftbar?
Nur mit den restlichen 12.500,- € also bis zu den vollen 25.000 oder persönlich und unlimitiert?
b) wie sieht es mit der Haftung des Gesellschafters im Falle einer UG aus
Vielen Dank für eine Rückinfo
Sehr geehrter Fragesteller,
a) Bei Einzahlung von 12.500 € bei einer GmbH haftet der Gesellschafter mit weiteren 12.500 € bis zu deren Einzahlung.
b) Bei Einzahlung von 12.500 € bei einer UG (oder jedes anderen Betrags) entfällt jede Haftung.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus