Geschäftsführung und Co. gUG

Sehr geehrte Damen und Herren,
aktuell bin ich mit 10 Freunden in der Gründungsphase einer gUG. Wir haben jetzt ein paar Schwierigkeiten mit Geschäftsführung und Gesellschaftern. Nach stundenlangem Google sind wir nun auch nicht so wirklich schlauer geworden.
Wir würden gerne wisse, wer in der gUG nun mehr zu sagen hat der Geschäftsführer oder die Gesellschafter, wer trifft nun welche Entscheidungen ?

Und wieviele Geschäftsführer darf eine gUG haben? Und wieviele Gesellschafter darf sie haben ?

Außerdem interessiert uns, ob es möglich ist … einen stillen (nicht öffentlich genannten) Gesellschafter oder Geschäftsführer zu ernennen und diesem einen erhöhten Stimmenanteil zu gewähren. Sodass diese Person im Falle von Ernstfällen, wie persönliche Bereicherung oder nicht Erfüllen von selbstlosen Zwecken die “Reisleine” ziehen kann und finanzielle/ halbwirtschaftliche Entscheidungen noch rechtzeitig revidieren kann. Ohne dabei überstimmt zu werden, das wäre quasi einer unser Absicherungsgedanken, da wir ja doch mehrere Personen sind und man ja nicht immer wissen kann, ob jedem dem anfänglichem Ziel treu bleibt. Diese Person würde sich also in die normalen Entscheidungen nicht großartig einmischen, diese eher absegnen. Könnte sich aber im Ernstfall “massiv” einmischen mit einem Stimmenanteil von 51%. Geht so etwas ? Und wenn ja, wie setzt man das um ?

über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    Sie befinden sich hier im öffentlichen Forum für allgemeine Fragen, das für jeden Nutzer einsehbar ist. Da Sie auch gleich so viele Fragen haben: Bitte wenden Sie sich für Rechtsrat im Einzelfall und eine kostenlose Erstberatung an unser Team unter 0221 6777 00 55 oder koeln@anwalt-kg.de
    Beste Grüße

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