Ug und co kg Gründung

Ich habe vor eine UG und COKG zu gründen mit zwei kg‘s ich wollte diesbezüglich von innen wissen op ich bei Gründung schon den §1a kstg in Anspruch nehmen kann ich würde mich gerne bei der Gründung von Ihnen vertreten lassen anschließend auch die Buchführung.die Gründung wäre dann mit packet rechtssicher plus mit was für Kosten muss ich bei Ihnen rechnen

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
    gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung. Sie befinden sich hier aber im öffentlichen Forum für allgemeine Fragen, das für jeden Nutzer einsehbar ist. Bitte wenden Sie sich für Rechtsrat im Einzelfall und eine kostenlose Erstberatung an unser Team unter 0221 6777 00 55 oder koeln@anwalt-kg.de
    Beste Grüße

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