Versagung der Steuervorteile

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

Gibt es Fälle, bei denen die Steuervorteile der Holding (hier GmbH) gesetzlich und nach Verwaltungspraxis des Finanzamtes versagt werden, zB. bei einer rein Vermögensverwaltenden Holding ohne Personal und ohne gewerbliche Tätigkeit? Ich denke besonders an die Besteuerung der Gewinnausschüttung aus der operativen GmbH an die Beteiligungs GmbH (KapErtSt wird fällig) ohne Möglichkeit der Erstattung; und eventuell zusätzlich Besteuerung der Gewinnausschüttung mit Gewerbesteuer?
An welche Bedingungen (Substanz / gewerbliche Tätigkeit?) ist das Schachtelprivileg gebunden?

Ist der Sachverhalt anders, falls lediglich Steuerausländer an der inländischen Holding GmbH (mit inländischem Verwaltungssitz) beteiligt sind, oder ist ein inländischer Verwaltungssitz von vornherein bei diesem Sachverhalt ausgeschlossen (weil keine eigene gewerbliche Tätigkeit ausgeführt wird)?

Gibt es hier Gesetzesänderungen oder sind solche im Gespräch, welche das innerdeutsche Schachtelprivileg (ohne Auslandsbezug) an ähnliche Bedingungen knüpft wie bei der Mutter-Tochter Richtlinie auf EU Ebene (Prüfung und dann Versagung der Erstattung der KapErtSt bei fehlender Substanz der Mutter KapGes)?

Vielen Dank.

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