UG auflösung

Hallo,

Mein Kollege und Ich haben eine UG zusammen die wir schnellstmöglich auflösen möchten.
Die UG hat seit ihrer Gründung keine Umsätze gemacht und auch keine Transaktionen oder sonstiges getätigt. Außer die Gründung und die dazugehörigen Kosten wurde nichts bezahlt.
Können Sie uns weiterhelfen?
Wir würden gerne die UG auflösen ohne Sperrjahr wenn möglich.
Da die UG keinen Zahlungsverkehr und Umsätze aufzuweisen hat sollte das kein Problem sein hoffe ich.

Die UG heißt: G&E Commerce UG HRB 225212

Ich freue mich auf eine schnelle Antwort.

mit freundlichen Grüßen
Georgios Triantafillidis
0174 6830200

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in

    die Beendigung ohne Sperrjahr setzt nicht nur voraus, dass die Gesellschaft weder über Vermögen verfügt noch
    laufende Geschäfte hat. Das Verfahren muss auch vom Gericht bzw. Finanzamt akzeptiert werden, was nicht immer der Fall ist. Die Liquidation (§§ 66 ff. GmbHG) ist deshalb eine sicherere Möglichkeit zur Austragung einer Gesellschaft, bei der es diese Hürden nicht gibt.
    Wir empfehlen Ihnen, Rechtsrat im Einzelfall einzuholen um prüfen zu lassen, was bei Ihrer UG möglich ist.
    Beste Grüße

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