UG & Co KG auflösen

Ich möchte meine UG & Co. KG auflösen, lasse momentan die Bilanzen noch erledigen von 2021 und 2022 durch mein Steuerberater.
Können Sie schon mit der Auflösung beginnen, wenn die Bilanz 2021 eingereicht worden ist oder muss auch 2022 schon eingereicht worden sein?
Wenn wir in diesem Jahr mit der Auflösung starten, muss die Bilanz für 2023 trotzdem erstellt werden? Die UG & Co. KG hat seit Mitte 2022 keine Buchungen mehr.

1 Antwort
  1. Matthias Kiesche
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir sind gerne bereit, Ihre UG & Co. KG aufzulösen.

    Die Auflösung kann bereits begonnen werden, sobald die Bilanz für das Jahr 2021 eingereicht wurde. Eine Einreichung der Bilanz für das Jahr 2022 ist hierfür nicht zwingend erforderlich.

    Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Bilanz für das laufende Jahr 2023 dennoch erstellt werden muss, auch wenn Ihre UG & Co. KG seit Mitte 2022 keine Buchungen mehr vorgenommen hat.

    Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie die Beendigung und Liquidation Ihrer UG & Co. KG auch online auf unserer Website anwalt-kg.de mandatieren können.

    Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen,

    das Team der KRAUS Anwaltskanzlei

    Bitte beachten Sie, dass diese Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

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