UG liqduidierung
Guten Tag,
Meine UG besteht seit über 10 Jahren. Seit ca. 7-8 Jahren macht die UG keine Umsätze mehr. Aufgrund von persönlichen Lebensumständen habe ich die UG ruhen lassen und mich nicht mehr drum gekümmert. Der letzte Jahresabschluss ist 2020 erfolgt. Ich bin gerade dabei die restlichen Abschlüsse zu erstellen und zu veröffentlichen. Da ich bereits eine Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500€ für 2020 bekommen habe über die nicht eingereichten Bilanz beim Bundesanzeiger stehe ich nun vor einem erheblichen Monetären Problem. Ich habe die Bilanz für 2020 zwar veröffentlicht aber ich kann den Betrag aktuell nicht begleichen. Da ich die Firma sowieso liquidieren will (oder mit einem schnelllöschungsverfahren schließen will) stellt sich für mich die Frage ob eine Liquidierung aktuell möglich ist und ob eine Liquidierung ggf. auch die Festsetzung vom Amtsgericht bzw. das Ordnungsgeld umgehen kann bzw. dass dieser Betrag dann in die insolvenzmasse aufgenommen werden kann. Bitte um kurze Stellungnahme dazu ob ein liquidiationsverfahren hier überhaupt Sinn macht. Vg Marcel rütschlin
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