UG Löschen/Auflösen ohne Sperrjahr

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gerne meine Vorratsgesellschaft deutsche UG (keine Geschäfte getätigt) auflöschen/löschen ohne Sperrjahr. Ich hätte diese auch verkaufen können, nur leider hat man mir mitgeteilt dass der Käufer und der Verkäufer Phsysisch beim deutschen Notar anwesend sein müssen. Aus diesem Grund wollte ich nachfragen ob ich diese ohne Sperrjahr sofort löschen kann, wenn ich z.B. durch Sie vertreten werde? Bitte lassen Sie mir Information hierzu zukommen und wieviel der Vorgang kosten würde und wie schnell die Beendigung stattfinden kann.

1 Antwort
  1. Matthias Kiesche
    says:

    Sehr geehrteR FragestellerIn,

    gerne unterstützen wir Sie bei der Beendung Ihrer Gesellschaft.

    Sie können uns gerne eine E-Mail schreiben (unternehmer@anwalt-kg.de) oder sich einen online Termin reservieren für Ihre kostenfreie Erstberatung.
    In dieser können unsere Kollegen Ihre Fragen beantworten und das weitere Vorgehen besprechen,

    bleiben Sie gesund
    Mit freundlichen Grüßen

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert