UG gründen – Maklerbüro
Hallo!
Ich bin Immobilienmakler / Immobilienvermittler. Zur Enthaftung will ich eine UG gründen. Reicht dazu meine Genehmigung nach § 34c? Oder muss ich sie für die UG beantragen?
Danke schon einmal! Fred F.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Sehr geehrter Fragesteller,
zur Gründung einer UG benötigt diese eine Gebehmigung nach § 34c GewO. Das bedeutet, dass Sie diese sofort nach Einreichung der Anmeldung zum Handelsregister als Geschäftsführer Ihrer UG für die UG beantragen sollten.
Da allerdings Sie und der Geschäftsführer/der Alleingesellschafter der UG faktisch personengleich sind, wird eine Erteilung ohne weiteres stattfinden.
MfG
RA Andre Kraus