UG gründen – Maklerbüro

Hallo!

Ich bin Immobilienmakler / Immobilienvermittler. Zur Enthaftung will ich eine UG gründen. Reicht dazu meine Genehmigung nach § 34c? Oder muss ich sie für die UG beantragen?

Danke schon einmal! Fred F.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    zur Gründung einer UG benötigt diese eine Gebehmigung nach § 34c GewO. Das bedeutet, dass Sie diese sofort nach Einreichung der Anmeldung zum Handelsregister als Geschäftsführer Ihrer UG für die UG beantragen sollten.

    Da allerdings Sie und der Geschäftsführer/der Alleingesellschafter der UG faktisch personengleich sind, wird eine Erteilung ohne weiteres stattfinden.

    MfG

    RA Andre Kraus

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