UG Gründung russischer Bürger

Sehr geehrte Damen und Herren,

einer meiner Geschäftspartner aus Russland beabsichtigt eine UG in Deutschland zu gründen.

Kann er alleinige GF und Gesellschafter der Firma sein?

Wenn ja, welche Dokumente werden für die Gründung benötigt?

Was wird die Gründung kosten?

Können Sie einen Firmensitz und Bankkonto organisieren?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Waldemar

2 Kommentare
  1. Matthias Kiesche
    says:

    Sehr geehrte:r Fragesteller:in,

    die KRAUS Anwaltskanzlei ist auf Unternehmensrecht spezialisiert und bietet eine kostenfreie Erstberatung für Gründungen an. Gerne können Sie einen Termin für eine Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren.

    Falls Sie eine Gesellschaft gleich online gründen wollen, können Sie das hier machen.

    Um Ihre Fragen zu beantworten:

    • Ja, Ihr Geschäftspartner kann alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter einer UG in Deutschland sein.
    • Für die Gründung werden unter anderem eine notariell beglaubigte Gesellschaftsvertragserklärung sowie eine Einlagebescheinigung benötigt.
    • Die Kosten für die Gründung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe des Stammkapitals. Unsere Kanzlei arbeitet jedoch mit Festpreisen, die wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung mitteilen können.
    • Ja, wir können auch bei der Organisation eines Firmensitzes und Bankkontos behilflich sein.

    Bitte beachten Sie, dass diese Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ihr Team der KRAUS Anwaltskanzlei

  2. Andre Kraus
    says:

    Hallo Waldemar,

    Zur Gründung einer UG oder GmbH sollte Ihr Geschäftspartner EU-Staatsbürger sein oder eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland haben. Dann kann er UG/GmbH Geschäftsführer sein.

    Die Gründung der UG kostet 490,- € zzgl. USt.

    Natürlich berate ich Sie gerne zum Bankkonto und dem Firmensitz.

    Gerne können Sie uns zur Vereinbarung einer Gründungsberatung telefonisch erreichen: 0221-67770055

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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