GmbH Auflösung

Guten Tag, ich möchte meine GmbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt auflösen.
Die Geschäftstätigkeit wurde zu Beginn des Jahres eingestellt und es bestehen keine offenen Forderungen.
Die letzte Bilanz wurde für 2022bereits erstellt.
Das zuständige Registergericht ist AG Fürth.
Bitte kontaktieren Sie mich ob in diesem Fall eine schnelle Auflösung möglich ist und zu welchen Kosten.

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Frank Besold

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in
    die Liquidation ist bei Kapitalgesellschaften das gängigste Form der Beendigung und eine besonders sichere Möglichkeit zur Austragung einer GmbH. Es gibt noch zwei weitere Wege, um neben der klassischen Liquidation die GmbH zu beenden. Die Auflösung ohne Sperrjahr ohne Vermögenslosigkeitsvermerk (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG) oder die Löschung ohne Sperrjahr wegen Vermögenslosigkeit (§ 60 Abs. 1 Nr. 7 GmbHG, § 394 FamFG).

    Lassen Sie sich beraten, was in Ihrem konkreten Fall zu empfehlen ist, unter 0221 – 6777 00 55.
    Beste Grüße

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