Wir haben hier negative Bewertungen bekommen, in denen Kunden Unwahrheiten schreiben, sowie eine Mitarbeiterin die gekündigt wurde danach ihre 5 Sterne Bewertung in 1 Stern geändert hat.
Bewertungen von “SAAR Küchen Ensdorf”
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2018-05-03 12:31:492018-05-03 12:31:493 Google Bewertungen
1Antwort
Andre Kraus says:
Sehr geehrte Fragestellerin,
gegen unwahre Bewertungen kann man bei einem falschen Sachverhalt bei Google vorgehen. Eine Löschung einer Sternebewertung wird schwierig sein, weil dies eine zulässige Meinungsäußerung eines Kunden/Mitarbeiters ist. Allerdings gibt es dazu zuletzt gegenteilige Rechtsprechung. So wird sie als unerlaubte Meinungsäußerung gesehen, da keine Tatsachenbasis besteht. (LG Hamburg, Urteil v. 12.01.2018 – Az.: 324 O 63/17; Soehring, Presserecht, 5. Auflage § 20 Tz. 9b; anders LG Augsburg, Urteil v. 17.08.2017 – Az.: 022 O 560/17).
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus
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Sehr geehrte Fragestellerin,
gegen unwahre Bewertungen kann man bei einem falschen Sachverhalt bei Google vorgehen. Eine Löschung einer Sternebewertung wird schwierig sein, weil dies eine zulässige Meinungsäußerung eines Kunden/Mitarbeiters ist. Allerdings gibt es dazu zuletzt gegenteilige Rechtsprechung. So wird sie als unerlaubte Meinungsäußerung gesehen, da keine Tatsachenbasis besteht. (LG Hamburg, Urteil v. 12.01.2018 – Az.: 324 O 63/17; Soehring, Presserecht, 5. Auflage § 20 Tz. 9b; anders LG Augsburg, Urteil v. 17.08.2017 – Az.: 022 O 560/17).
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus