Bewertung

Ich habe einen betrügerischen Internet-Geschäftszerstörer. Ich habe nicht für diese Person gearbeitet, aber sie hat mir eine schlechte Bewertung hinterlassen, sie haben keinen Arbeitsnachweis

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller
    wenn ein Unternehmen behauptet, eine schlechte Bewertung auf einem Portal sei von jemandem verfasst worden, der gar nicht bei ihm Kunde war, so ist es i.d.R. Sache des Bewertungsportals, das Gegenteil darzulegen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Ihre Aussichten sind deshalb gut.

    Aber seien Sie bitte Ihrerseits vorsichtig mit Vorwürfen wie “betrügerisch” o.ä., damit könnten Sie sich selbst rechtlich angreifbar machen.
    Beste Grüße

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