Sehr geehrte Damen und Herren, meine Praxis wurde bei Google mehrfach ohne Kommentar schlecht bewertet. Kann man dagegen was unternehmen? Welche Erfolgsaussicht sehen Sie?
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2018-09-20 17:20:322018-09-20 17:20:32Schlechte Google Bewertung ohne Kommentar
1Antwort
Andre Kraus says:
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie bei Google ohne Bewertungstext schlecht bewertet worden sind, sollten zunächst mit einer Herabwürdigung durch eine negative Meinungsäußerung argumentiert werden. Nach der neuesten Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg (in Sachen Google) argumentieren wir zudem mit der hohen Indizienwirkung textloser Bewertungen: Google ist besonders zur Überprüfung und Weiterleitung verpflichtet. Dem Verfasser und Portal drohen wir Konsequenzen an. In dieser Mischung kommt es oft zur Entfernung der Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus
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Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie bei Google ohne Bewertungstext schlecht bewertet worden sind, sollten zunächst mit einer Herabwürdigung durch eine negative Meinungsäußerung argumentiert werden. Nach der neuesten Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg (in Sachen Google) argumentieren wir zudem mit der hohen Indizienwirkung textloser Bewertungen: Google ist besonders zur Überprüfung und Weiterleitung verpflichtet. Dem Verfasser und Portal drohen wir Konsequenzen an. In dieser Mischung kommt es oft zur Entfernung der Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus