Löschung zweier GmbHs
Guten Tag,
ich würde gerne prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, unsere Holding GmbH sowie die operative GmbH aufgrund der fehlenden Geschäftstätigkeit ordnungsgemäß zu beenden und aus dem Handelsregister löschen zu lassen.
Beide Gesellschaften waren seit ihrer Gründung nicht operativ tätig. Es bestehen keine Kundenbeziehungen, Kundenverträge oder sonstigen laufenden Geschäftsverhältnisse. Es wurde bislang kein Umsatz erzielt.
Aktuell fallen lediglich laufende Kosten für die Geschäftsadressen, die Buchhaltungssoftware sowie die Bankkonten an. Diese Kosten wurden seit der Gründung vollständig aus den vorhandenen Stammeinlagen bzw. dem Gesellschaftsvermögen getragen.
Ich möchte daher gerne klären, welche Möglichkeiten in diesem Fall bestehen und welches Vorgehen für die Beendigung der Gesellschaften erforderlich wäre.
Für Rückfragen oder die Übersendung weiterer Unterlagen bzw. Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Gordon Kuhle




Guten Tag Herr Kuhle,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wenn Ihre Holding GmbH und operative GmbH seit Gründung inaktiv waren, bestehen mehrere Möglichkeiten, die Gesellschaften ordnungsgemäß zu beenden und aus dem Handelsregister löschen zu lassen. Hier sind einige Schritte, die in Betracht gezogen werden können:
1. **Gesellschafterbeschluss zur Auflösung**: Zunächst müssen die Gesellschafter einen Beschluss zur Auflösung der Gesellschaften fassen. Dieser Beschluss muss notariell beurkundet werden.
2. **Liquidation**: Sobald der Auflösungsbeschluss gefasst ist, tritt die sogenannte Liquidationsphase ein, in der das verbleibende Vermögen der Gesellschaften verteilt und bestehende Verpflichtungen abgewickelt werden. Es ist wichtig, dass alle Verbindlichkeiten beglichen werden.
3. **Löschung aus dem Handelsregister**: Nachdem die Liquidation abgeschlossen und die Gläubiger befriedigt wurden, können Sie die Gesellschaften zur Löschung aus dem Handelsregister anmelden.
4. **Wichtige Meldungen**: Denken Sie daran, alle relevanten Behörden und Vertragspartner über die beabsichtigte Auflösung zu informieren, um Verpflichtungen zu klären und Abmeldungen zu veranlassen.
Da jede Situation einzigartig ist und von spezifischen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängt, empfiehlt sich eine genauere Prüfung durch eine rechtliche Beratung. Hierbei können wir Ihnen gerne behilflich sein. Eine kostenfreie Erstberatung ermöglicht Ihnen, die einzelnen Schritte im Detail zu besprechen.
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Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.