Sehr geehrte/r Fragesteller/in
die Liquidation einer UG ist möglich, folgt bestimmten Schritten und muss zum im Handelsregister angemeldet Nach Abschluss kann ein neues Geschäft als eingetragener Kaufmann eröffnet werden.
Eine weitere Möglichkeit ist die Verschmelzung der UG gemäß §§ 2 ff. UmwG auf den einzigen Gesellschafter. Er übernimmt dann Aktiva und Passiva und kann ggf- als Einzelkaufmann weitermachen. Die Verschmelzung muss notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden.
Was den Namen angeht, so kommt es darauf an. Gewerbetreibende, die im Handelsregister eingetragen sind, dürfen ihre Firma z.B. als Namens-, Sach- oder Fantasiefirma führen.
Beste Grüße
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in
die Liquidation einer UG ist möglich, folgt bestimmten Schritten und muss zum im Handelsregister angemeldet Nach Abschluss kann ein neues Geschäft als eingetragener Kaufmann eröffnet werden.
Eine weitere Möglichkeit ist die Verschmelzung der UG gemäß §§ 2 ff. UmwG auf den einzigen Gesellschafter. Er übernimmt dann Aktiva und Passiva und kann ggf- als Einzelkaufmann weitermachen. Die Verschmelzung muss notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden.
Was den Namen angeht, so kommt es darauf an. Gewerbetreibende, die im Handelsregister eingetragen sind, dürfen ihre Firma z.B. als Namens-, Sach- oder Fantasiefirma führen.
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