UG Auflösung

Kann ich die UG Auflösen und als Gbr oder Einzelhandelskaufmann weiter machen?
Würde aber gerne den Namen weiter behalten ohne die Abkürzung UG

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in
    die Liquidation einer UG ist möglich, folgt bestimmten Schritten und muss zum im Handelsregister angemeldet Nach Abschluss kann ein neues Geschäft als eingetragener Kaufmann eröffnet werden.

    Eine weitere Möglichkeit ist die Verschmelzung der UG gemäß §§ 2 ff. UmwG auf den einzigen Gesellschafter. Er übernimmt dann Aktiva und Passiva und kann ggf- als Einzelkaufmann weitermachen. Die Verschmelzung muss notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden.

    Was den Namen angeht, so kommt es darauf an. Gewerbetreibende, die im Handelsregister eingetragen sind, dürfen ihre Firma z.B. als Namens-, Sach- oder Fantasiefirma führen.
    Beste Grüße

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert