AGBS, Datenschutzerklärung und Quotenvertrag

Sehr geehrte Kanzlei KG,

Wir benötigen für unsere App und Website AGBS und eine Datenschutzerklärung.

eQuotNow ermöglicht privaten und gewerblichen Elektro-Fahrzeughalter Geld für ihre CO2-Einsparungen zu erhalten.
Wir bündeln die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) und veräußern sie an quotenpflichtige Unternehmen.
Unser Unternehmen bietet die einfachste Lösung in der gesamten Branche an, ganz einfach via App.

Die Beantragung der THG-Quote bieten wir ausschließlich per App an. Nutzer können ihren Fahrzeugschein einscannen. Im Anschluss übermittelt eQuotNow den Fahrzeugschein an das Umweltbundesamt und lässt sich die Emissionen gutschreiben.
Die Einsparungen veräußern wir an quotenverpflichtete Unternehmen.
Außerdem bieten wir ausschließlich per App ein Affiliate Programm an, bei dem Nutzer Freunde werben können.
Wir bieten eine Auszahlung per Bankverbindung oder Paypal an.
An die E-Mailadressen möchten wir jährlich eine Erinnerung zur Quoten Beantragung senden. Wir bieten auch einen Newsletter an.

Alle Daten werden auf Frankfurter Servern, von Google Firebase, gespeichert.

Der Kaufvertrag muss aus der Sicht des quotenverpflichteten Unternehmen erstehen: “da Sie ein „nicht quotenpflichtiger Beteiligter“ sind, wären die Ausführungen „Quotenhandelsverträge mit nicht quotenpflichtigen Unternehmen“ (aus der Perspektive des Quotenverpflichteten heraus) zu beachten.”
Wir haben bereits mit dem Zoll geschrieben, der uns Konditionen für den Kaufvertrag gestellt hat.

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Treibhausgasquote-THG-Quote/Quotenverpflichtung/Erfuellung-Quotenverpflichtung/Erfuellung-Nichterfuellung-Uebertragung-Quotenverpflichtung/erfuellung-nichterfuellung-uebertragung-quotenverpflichtung_node.html#doc369500bodyText3
Mindestangaben im Vertrag sind demnach
-beide Vertragspartner;
-die Strommenge  (MWh) mit den tatsächlichen Emissionen (kgCo2eq);
-das Verpflichtungsjahr und
-das Jahr des Inverkehrbringens bzw. in welchem der Strom geleistet wurde.

Unsere Kondition
– eine potenzielle Reservierung der Fahrzeugscheine:
bedeutet, dass wir beispielsweise dem Käufer zusichern, bis Ende des Jahres Quotenjahres Menge X für sie Reservieren. Wenn wir der Erbringung nicht gerecht werden, soll es keine Folgen für uns geben.

Herzlichen Dank für Ihre Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen
Ruven Heuberger
Geschäftsführer

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    sie befinden sich hier im öffentlich sichtbaren Forum für allgemeine Fragen. Für Rechtsrat im Einzelfall können sie gerne eine kostenlose Erstberatung vereinbaren, unter 0221 6777 00 55
    Beste Grüße

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert