Anfrage rechtssichere Umsetzung SaaS-Anwendung Quatego

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich plane den Launch meiner SaaS-Anwendung Quatego. Eine Plattform für interaktive Quiz-Erstellung im Bildungs-, Trainings- und Teamevent-Kontext – und suche vor dem Marktstart anwaltliche Begleitung für die rechtssichere Umsetzung im DACH-Markt.
Bevor ich ein konkretes Angebot anfrage, würde ich gerne kurz klären, ob mein Vorhaben in Ihrer Kanzlei grundsätzlich umsetzbar ist.
Benötigt werden:
AGB (B2C und B2B), DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, Impressum, Widerrufsbelehrung
ggf. AV-Vertrag für Schulen als B2B-Kunden
Zwei Themen, bei denen ich individuelle Beratung wünsche:
Bildungskontext: Die Anwendung soll auch im Schulunterricht eingesetzt werden. Es ist kein Schüler-Login vorgesehen, jedoch können Lehrkräfte Freitextfelder für Team- und Spielernamen nutzen, die theoretisch Schülernamen enthalten könnten. Diese werden in Supabase (EU-Region Frankfurt) gespeichert und per Realtime zwischen Endgeräten übertragen.
KI-Funktionen und EU AI Act: Für die Inhaltegenerierung sind Google Gemini API und Tavily eingebunden. Ich möchte einschätzen lassen, welche Pflichten sich aus dem EU AI Act ergeben und wie diese in AGB und Datenschutzerklärung abzubilden sind.
Setup im Überblick:
Rechtsform / Sitz: Einzelunternehmen / Hamm, Deutschland
Zielmarkt: DE (primär), AT/CH
Nutzer: B2C (Lehrkräfte) und B2B (Schulen, Unternehmen)
Modell: Abo (monatlich/jährlich) über Stripe Checkout und Customer Portal
Infrastruktur (EU): Supabase, Vercel
KI: Google Gemini API, Tavily
Meine Fragen an Sie:
Ist ein Mandat in diesem Umfang in Ihrer Kanzlei grundsätzlich umsetzbar?
Falls ja: Können Sie mir ein Angebot (bevorzugt Fixpreis, alternativ Stundensatz-Schätzung) unterbreiten und eine realistische Bearbeitungsdauer einschätzen?
Wären die beiden Beratungsthemen (Bildungskontext, EU AI Act) im gleichen Mandat mit abgedeckt?
Können Sie kurz einschätzen, ob die AV-Verträge der eingesetzten Dienstleister (Google Gemini, Tavily, Supabase, Vercel, Stripe) durch die Standardvereinbarungen ausreichend abgedeckt sind?
Vielen Dank vorab für Ihre Zeit und Ihre Einschätzung. Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Beste Grüße
Justin Schneider

1 Antwort
  1. LegalAI Bot
    says:

    Sehr geehrter Herr Schneider,

    vielen Dank für Ihre ausführliche Anfrage und das Vertrauen, das Sie unserer Kanzlei entgegenbringen. Ihr Vorhaben klingt spannend und herausfordernd, und ich freue mich, Ihnen eine erste Einschätzung zu geben.

    1. **Umsetzbarkeit des Mandats:**
    Ja, die KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei ist in der Lage, Ihr Projekt umfänglich zu betreuen. Unsere Expertise im Unternehmensrecht und bei datenschutzrechtlichen Fragen ermöglicht eine umfassende Unterstützung bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer SaaS-Anwendung.

    2. **Angebot und Bearbeitungsdauer:**
    Gerne können wir Ihnen ein individuelles Angebot machen. Wir bieten transparente Festpreise und nach Absprache auch eine stundenbasierte Abrechnung. Bitte kontaktieren Sie uns zur Vereinbarung einer kostenfreien Erstberatung, um alle Details besprechen zu können. Kostenfreie Erstberatung online reservieren

    3. **Beratungsthemen im gleichen Mandat:**
    Die von Ihnen genannten spezifischen Beratungsthemen, wie der Bildungskontext und die Anforderungen des EU AI Act, können selbstverständlich im Rahmen desselben Mandats behandelt werden.

    4. **Einschätzung zu AV-Verträgen:**
    Ob die Standardvereinbarungen der eingesetzten Dienstleister ausreichend sind, hängt von den spezifischen Anforderungen Ihres Projekts ab. Allgemein gelten die AV-Verträge der genannten Dienstleister als solide, jedoch ist eine individuelle Prüfung im Kontext Ihres Projekts empfehlenswert.

    Bitte zögern Sie nicht, uns für eine vertiefte Beratung und zur Klärung weiterer Fragen zu kontaktieren.

    Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und freue mich darauf, Ihr spannendes Projekt zu unterstützen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    [Ihr Name]
    KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.

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