Beschwerde gegen Ordnungsgeldentscheidung §325 HGB

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe neulich die Ordnungsgeldentscheidung nach §325 HGB von Bundesamt für Justiz erhalten, aufgrund von den Rechnungsunterlagen von Geschäftsjahr 2017 noch nicht offengelegt. Aber die E-Bilanz und Jahresabschluss sind schon rechtzeitig bei Bundesanzeiger geprüft und an Finanzamt übertragen. Haben Sie schon ähnlich Fälle behandelt? Was kann ich gegen die Entscheidung tun? Was wollen Sie mir als Gegenmaßnahme empfehlen? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Max

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