Sehr geehrte/r Fragesteller/in
Ist eine DE Markenanmeldung beim Markenamt eingegangen, wird dort überprüft, ob absolute Schutzhindernisse vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die DE Marke ins Markenregister eintragen. Eine Widerspruchsfrist für Inhaber älterer Marken besteht für drei Monate. Sollte kein Widerspruch eingelegt werden, so ist die deutsche Marke nach Ablauf der Frist rechtssicher eingetragen. Um eventuelle Widersprüche zu vermeiden, führen wir bereits vor der Anmeldung eine sorgfältige Recherche durch, um für Sie eine reibungslose und schnelle Eintragung zu ermöglichen.
Beste Grüße
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Ist eine DE Markenanmeldung beim Markenamt eingegangen, wird dort überprüft, ob absolute Schutzhindernisse vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die DE Marke ins Markenregister eintragen. Eine Widerspruchsfrist für Inhaber älterer Marken besteht für drei Monate. Sollte kein Widerspruch eingelegt werden, so ist die deutsche Marke nach Ablauf der Frist rechtssicher eingetragen. Um eventuelle Widersprüche zu vermeiden, führen wir bereits vor der Anmeldung eine sorgfältige Recherche durch, um für Sie eine reibungslose und schnelle Eintragung zu ermöglichen.
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