UG-Gründung nach Insolvenz
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Dr. Manfred Hartard.
Ich möchte eine UG gründen
nachdem ich Privat- Insolvenz angemeldet habe
Zur Zeit bin ich bei meiner Frau angestellt.
Ich bitte um ein Beratungsgespräch
Hier Angaben zum Unternehmen:
CENTRUM FÜR DIAGNOSTIK UND GESUNDHEIT
Inhaberin und geschäftsführende Ärztin: Diana Hartard
mit
1.)
Klinischer Forschung und Entwicklung, Studienambulanz und Praxis
Ltd.Studienarzt: Dr.Dr. Manfred Hartard
Helene-Mayer-Ring 14 1.Stock, D-80809 München
Home: https://www.cdg-muenchen.de/
und 2.)
Trainingslabor und Physiotherapie- Praxis
Konsiliar: Dr.Dr. Manfred Hartard
Helene-Mayer-Ring 14 EE, D-80809 München
Home: Startseite: https://www.vibbing.de/




Sehr geehrter Herr Dr. Hartard,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Gründung einer UG (Unternehmergesellschaft). Die Gründung einer UG kann trotz einer laufenden Privatinsolvenz grundsätzlich erfolgen, allerdings gibt es einige Aspekte zu berücksichtigen. Besonders wichtig ist, die Pflichten und möglichen Einschränkungen während der Insolvenz zu beachten.
Ein persönliches Beratungsgespräch wäre in Ihrem Fall sehr sinnvoll, um alle Einzelheiten und Ihre speziellen Umstände zu besprechen. Sie können über den folgenden Link eine kostenfreie Erstberatung im Bereich Gesellschafts- und Unternehmensrecht reservieren: Kostenfreie Erstberatung online reservieren
Ich freue mich darauf, Ihnen weiterhelfen zu können!
Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.