Stille Teilhaberschaft

Guten Tag,

ich stehe ganz am Anfang meiner Gründung meines ersten (einzel)-Unternehmens und habe einen Investor gefunden, der mir ca. 14.000€ zur Verfügung stellen will.

Ich weiß, dass ich als Einzelunternehmen keine Anteile veräußern kann, aber könnte man eine Klausel einführen, die besagt, dass, wenn ich in eine UG oder GmbH umwandle, dass der prozentuale Anteil, der versprochen wurde, in Unternehmensanteile umgewandelt wird?

Bzw. kann ich in einer Stillen Teilhaberschaft die jährliche prozentuale Gewinnausschüttung ausschließen und es dafür so umformulieren, dass man sagt, dass der Investor einen bestimmten Prozentsatz erhält, bei Auflösung/Einlösung der stillen Teilhaberschaft – mit einer gewissen Auszahlungszeit?

Beste Grüße,
Max Zheng.

PS: die Option steht auch offen, einfach eine UG zu gründen. Wäre der Prozess mit Unternehmensanteilen dann einfacher, wenn ich eine UG gründe?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Zheng,

    Sie können ohne weiteres einen Investor an einem Einzelunternehmen beteiligen. Es ist egal, ob Sie jemanden als stillen Gesellschafter an einer Einzelfirma oder an einer juristischen Person wie UG oder GmbH beteiligen.

    Gerne können wir einen solchen Vertrag für Sie machen – die Kosten liegen bei 490,00 € netto. Melden Sie sich gerne einfach telefonisch.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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